Einbringung eines Individualantrags beim VfGh: Aufhebung der zeitlichen Beschränkung des Genesenenstatus und das Anerkennen von Antikörpern
Bei einem positiven Urteil wird der Betrag gespendet. Bei einem negativen Urteil werden die Verfahrenskosten abgegolten und der Rest gespendet.
Da meine Genesung mehr als 180 Tage zurückliegt, bin ich im „2G Lockdown“. Die Beschränkung meiner Grundrechte auf persönliche Freiheit und die Freiheit meines Privat- und Familienlebens kann ich rechtlich bekämpfen, indem ich ein Verwaltungsstrafverfahren provoziere (indem ich unerlaubterweise z.B. für mich ein Paar Schuhe oder für meine Kinder Handschuhe kaufen gehe) oder indem ich mich an den Verfassungsgerichtshof wende.
Letzteres habe ich gemacht und einen Individualantrag beim VfGh eingebracht.
Zunächst möchte ich noch festhalten, dass ich keine Corona-Leugnerin (ich hatte die Krankheit) oder generelle oder pauschale Maßnahmenkritikerin bin. Ich befolgte und befolge weitestgehend die aktuell jeweils geltenden Maßnahmen, auch wenn ich deren Sinnhaftigkeit des Öfteren bezweifle.
Es ist mir klar, dass wir uns in einer Pandemie und damit in einer krisenhaften Ausnahmesituation befinden. Aber meine Grundrechte gelten auch in einer solchen Situation und Entscheidungen sollen wissenschaftlich und nicht politisch motiviert getroffen werden.
Es ist daher meine feste Überzeugung, dass die Vorgabe zur zeitlichen Beschränkung des Genesenenstatus (180 Tage) verfassungswidrig ist. Außerdem bin ich der Ansicht, dass bei mir auf Grund der nachgewiesenen Antikörper von einer geringen epidemiologischen Gefahr auszugehen ist (analog zu geimpften, aktuell genesenen oder frisch getesteten Personen), die man mir nicht mit einer neuen Verordnung ohne wissenschaftliche Beweislegung wieder aberkennen kann.
Das Ziel ist die Anerkennung des Genesenenstatus für einen Zeitraum, der wissenschaftlich begründet ist sowie die Anerkennung der Antikörpernachweise, die quasi "über Nacht" für ungültig erklärt wurden.
Aktuell betrifft mein Anliegen über 1 Million offiziell genesene Personen in Österreich, die Dunkelziffer wird sogar weit höher angegeben. In weiterer Folge könnte dies aber auch geimpfte Personen betreffen, die bei einem ausreichenden Antikörperwert oder nach einer Genesung mit der Auffrischungsimpfung warten könnten.
Da ein Individualantrag immer die jeweilige persönliche Situation behandelt und ich nur für mich als Einzelperson sprechen kann, trage ich als Einzelperson auch das Verfahrensrisiko und etwaige Kosten, sollte der Verfassungsgerichtshof dem Antrag nicht stattgeben. Bei einem positiven Urteil könnten sich natürlich alle Personen, die sich in der gleichen Situation befinden, auf das Urteil berufen.
Bei einem positiven Urteil wird der Crowdfunding-Betrag einem caritativen Zweck zugeführt. Bei einem negativen Urteil werden die Verfahrenskosten abgegolten und der Restbetrag ebenfalls einem caritativen Zweck gespendet.
Da hinter dem Individualantrag ich als Privatperson stehe, stehe ich auch als Privatperson hinter diesem Crowdfunding Prospekt. Es gibt aber natürlich viele Menschen, die das Projekt unterstützen - sowohl Menschen, die in einer ähnlichen Situation sind als auch Menschen, die die Unrechtbehandlung der Genesenen nicht nachvollziehen können.
Das neue Projektziel ist fast erreicht - danke für eure Unterstützung. Nach Ablauf der Frist und nach Verkündung des Urteils gibt es wieder ein Update - es bleibt spannend!