Erstes CBD-Öl exklusiv für Verkauf in Apotheken
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BVL) bezeichnet CBD-haltige Produkte deshalb aktuell als nicht verkehrsfähig. Aus Sicht des BVL muss für CBD-haltige Erzeugnisse vor dem Verkauf entweder ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels gestellt werden. Im Rahmen dieser Verfahren ist die Sicherheit des Erzeugnisses vom Antragsteller zu belegen.
Für kleine Start-ups wird diese Hürde voraussichtlich an den finanziellen Mitteln scheitern. Vor wenigen Tagen aber wurde bekannt, dass nun die erste deutsche Pharmafirma CBD-Öl als Nahrungsergänzungsmittel für den exklusiven Verkauf in Apotheken auf den Markt bringen wird.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/cannabidiol-verkauf-an-privatpersonen-verboten,RXWItlb?fbclid=IwAR2OVy_aX0bq-RMKqKiogXNhd769_kBj4FKeuzOuT2-7-2FDboU4y4jb7oA