WAS SIND DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR EINEN ZUSCHUSS?
In der ersten Phase geht es um die fehlenden Einnahmen aus Konzerten in der Zeit vom 13. März 2020 bis zum 31.Mai 2020.
Die Höhe des Zuschusses soll 1.000 Euro pro Solokünstler*in bzw. Band betragen. Darüber hinaus können auch deren Booker*innen mit je 250 Euro bezuschusst werden (gedeckelt auf 1.000 EUR pro Booker*in).
Im Mittelpunkt stehen in Deutschland lebende professionelle Musiker*innen in Notlage – aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Metal, experimentelle und elektronische Musik. Onlineanträge sind auf der Website der Initiative Musik voraussichtlich ab Ende April 2020 möglich.
WER ENTSCHEIDET ÜBER DIE VERGABE?
Zur Vergabe wurde aus der Jury für Künstler*innenförderung der Initiative Musik ein Sonderausschuss aus drei Mitgliedern gebildet. Dieser ist so zusammengesetzt, dass möglichst viele Facetten der Musikkultur vertreten sind.
AUSSCHUSS
Mark Chung
Vorstandsvorsitzender des VUT, geschäftsführender Gesellschafter Freibank Musikverlags, seit 2008 Mitglied im Aufsichtsrat der Initiative Musik
Stefanie Marcus
Musikmanagerin, betreibt seit 1992 das Label Traumton Records, das sich auf Jazz und Weltmusik spezialisiert und über 300 Alben produziert und veröffentlicht hat
Oliver von Felbert
Musik- und Labelmanager, betreibt seit 2002 das Label Melting Pot Music, seit 2018 Vorsitzender der Jury für Künstler*innenförderung
WANN SOLL DER ZUSCHUSS ÜBERWIESEN WERDEN?
Die ersten Zuschüsse werden voraussichtlich ab Mitte Mai 2020 überwiesen.