Hassverbrechen können aufgrund der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität des Opfers verübt werden. Diese werden von den Täter*innen bestimmt. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Mensch tatsächlich schwul oder trans* „ist“. Den Ausschlag für eine Bedrohung oder einen Angriff gibt meist nur, dass eine Person als Mitglied einer abgewerteten Gruppe (in unserem Fall LSBTTIQ*) angesehen wird und gerade zufällig da ist. Weil die Opfer der Hasskriminalität ohne eigene Beteiligung angegriffen werden, bedürfen sie des besonderen Schutzes und der besonderen Unterstützung.
Die in diskriminierender Absicht begangenen Straftaten schaden nicht nur der betroffenen Einzelperson. Jede*r kann Opfer von vorurteilsmotivierter Gewalt werden. Deshalb beinhalten solche Verbrechen auch eine einschüchternde Botschaft gegen die ganze Gruppe. Sie richten sich gegen die Menschenrechte und die demokratischen Werte der Gleichheit und Nichtdiskriminierung. LSBTTIQ*-Rechte sind Menschenrechte!
Von der Studie erhoffen wir uns belastbare Erkenntnisse darüber, in welchem Ausmaß LSBTTIQ* in Sachsen von Gewalt betroffen sind, welche Erfahrungen sie im Kontakt mit der Polizei machen und wie hoch die Anzeigebereitschaft ist. Ggf. sind aus den Ergebnissen Hinweise zu wirksamen Maßnahmen für Gewaltprävention und Opferschutz ableitbar. Diese Erkenntnisse sind im Interesse aller, die sich gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit engagieren, unabhängig davon, ob sie in Sachsen leben oder nicht.
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