Barrierefreiheit gibt es nicht von der Stange
Nicht die Freiheit „all inclusive“ zu verreisen sondern die Barrierefreiheit ist der Masstab für inklusives Reisen, meint Rolf Allerdissen, Vollabfahrer der »Reisegruppe Niemand«.
Wir suchen und finden Antworten zum Umfang von Hilfeleistungen für Menschen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität am Bahnhof und den Zügen in Deutschland, Polen, Tschechien, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Belgien und der Niederlande auf der Rechtsgrundlage: Verordnung Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr.