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Demokratie heißt, dass alle mitsprechen können. Und weil die wirklich wichtigen Entscheidungen Deutschlands in Berlin getroffen werden, möchten wir genau dort eine basisdemokratische Mitsprache ermöglichen – per App. In DEMOCRACY sollen die Abstimmungsfragen des Bundestages digital für jede*n Bürger*In freigegeben werden. Dadurch möchten wir das gesellschaftliche Interesse und die politische Beteiligung fördern; und der Bundestag kann sich in seiner repräsentativen Funktion überprüfen.
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Finanzierungszeitraum
09.09.17 - 26.11.17
Realisierungszeitraum
Prototyp bis April 2018
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zur technischen Umsetzung eines Prototypen für basisdemokratische Bundestagsabstimmungen in einer Web-App für Smartphone und Desktop

Stadt
Göttingen
Kategorie
Social Business
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10.10.2017

EINTRAG 20 – PETITIONSANEKDOTE

Marius Krüger
Marius Krüger4 min Lesezeit

Bonsoir ihr lieben Unterstützer*innnen und Fans,

relativ zu Anfang unserer Kampagne hat uns eine fantastische Demokratiezuschrift erreicht, die wir gerne mit Euch teilen würden. Der Zuschreibende Richard von Knoblauch berichtete uns darin anekdotenhaft von seinem (trotz erfolgreicher Petition) „gescheitertem“ Versuch, das bundesdeutsche Wahlverfahren marginal zu erweitern. Wir versuchen im folgenden seinen Antrag und die Antwort des Petitionsausschuss des dt. Bundestages zunächst möglichst neutral zusammenzufassen und erlauben uns dann einige Fragen zu stellen – die offizielle Stellungnahme des Bundestages wird zur Nachvollziehbar zusätzlich angeheftet.

Also, lets Go:

2013 hatte Herr Knoblauch die Idee, dass der Ältestenrat des Bundestages und der Bundespräsident sich vor jeder Bundestagswahl überlegen könnten, welche poltischen Themen derzeit die wichtigsten seien. Als Ergebnis dieses Prozesses sollten maximal 10 Themen benannt werden (also z.B. Altersarmut, Steuerflucht, Klimawandel,..). Zusätzlich zur Auswahl von Kandidaten/Parteien, so der weitere Vorschlag von Herrn Knobloch, könne diese Liste von Themen dann jeder/m Wähler*in bei der Bundestagswahl vorgelegt werden – mit der Möglichkeit eine bestimmte Anzahl davon auszuwählen. Innerhalb von 100 Tagen habe sich die zukünftige Bundesregierung dann mit den gewählten Themen zu befassen und Lösungsstrategien vorzulegen. So weit, so verständlich.

Nun die offizielle Antwort des Bundestages:
Nachdem der Petitionsausschuss des Bundestages die Anregung des Petenten kurz zusammenfasste, folgt die folgende Stellungnahme:

Soweit der Petent mit der Auswahl von Themenvorschlägen zugleich die Entscheidung über eine Sachfrage verbindet, würde es sich um eine parallel zur Wahl stattfindende Volksabstimmung handeln, die auf Bundesebene auf Gebietsänderungen nach Art. 29, 118 und 118a GG und eine neue Verfassung nach Art. 146 beschränkt ist.

Soweit es lediglich darum geht, dass sich der neu gewählte Bundestag mit seinem bestimmten Thema ergebnisoffen befasst, wäre dies mit dem freien Mandate jedes Abgeordneten nach Art. 38 Abs 1. Satz 2 GG nicht an Aufträge und Weisungen gebunden werden kann. Zudem wäre eine Bindung der Parteien an die Ergebnisse einer solchen Themenauswahl unvereinbar mit der in Art. 21 Abs. 1 GG verankerten Parteienfreiheit, die u.a. das Recht der Parteien auf Freiheit der Zielwahl (Programmfreiheit) und auf Betätigungsfreiheit gewährleistet. Eine Verpflichtung der Parteien zur Umsetzung von durch Abstimmungen vorfestgelegte Ziele und Maßnahmen würde diesen Grundsätzen widersprechen.

Ebenso wenig wäre eine Bindung der Bundesregierung an die Ergebnisse einer solchen Abstimmung mit dem Grundgesetz vereinbar. In der parlamentarischen Demokratie verbleibt der Regierung ein weiter Bereich politischer Führung und eigenständiger Gestaltung. Nach Art. 65 Satz 1 GG bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung (Art. 65 Satz 2 GG). Diesen Grundsätzen wurde es widersprechen, wenn die Bundesregierung an die Ergebnisse von Abstimmungen über politische Inhalte gebunden wäre.

Eine bundesweite Abstimmung über vorrangig zu bearbeitende Themen scheint politisch zudem nicht erforderlich zu sein, da in Meinungsumfragen die Themen regelmäßig erhoben werden, die die Bürger am meisten beschäftigen.

Interessante Stellungnahme, oder?
Eine mögliche Veränderung (im Wahlrecht) sei deshalb nicht möglich, weil ebendiese mit dem geltendem Recht kollidiere?
Und überdies, eine bundesweite Abstimmung über […] zu bearbeitende Themen scheine […] nicht erforderlich? Weil in Meinungsumfragen die Themen, die die Bürger beschäftigen, ja regelmäßig erhoben werden?

Wir wissen nicht, wie es Euch geht, aber uns befriedigt unsere Mitsprachemöglichkeit via vermeintlich „regelmäßige“ Meinungsumfragen nicht. Warum also nicht im Rahmen der bestehenden Verfassung ein wirkliches Instrument für eine lebendige Demokratie schaffen. Es wird Zeit. DEMOCRACY muss kommen.

Viele Liebe Grüße

PS: Wenn Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht habt, die ihr verbreitet wissen wollt, schreibt uns doch einfach unter: [email protected]

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