UNERHÖRT! HÖRSPIELPREIS 2015 DER HGM
Die Hörspielgemeinschaft e.V. (HGM) ruft ihren ersten Wettbewerb aus: In drei Kategorien werden jeweils zwei Preise vergeben.
Kategorie 1: Skript. Hier dürfen Skripte für Hörspiele eingereicht werden, die noch nicht vertont sind. Es ist egal, wann sie geschrieben wurden. Es gibt einen Sieger für Hörspiele/Kinder und einen Sieger für Hörspiele/Erwachsene.
Kategorie 2: Hörspiel. Hier sind fertige Hörspiele zugelassen, die im Jahr 2016 veröffentlicht wurden. Es gibt auch hier einen Sieger für Hörspiele/Kinder und einen Sieger für Hörspiele/Erwachsene.
Kategorie 3: Hörspiele, die bereits veröffentlicht sind (egal wann), aber ihre Produktionskosten (noch) nicht eingespielt haben. Die Produzenten/Labels müssen hierbei ihre Kosten und Erlöse ausdrücklich nicht offenlegen, wir vertrauen auf die Ehrlichkeit der Teilnehmer. Es gibt einen Sieger für Hörspiele/Erwachsene und einen Sieger für Hörspiele/Kinder.
Der Wettbewerb will einerseits neue Stoffe fördern (Skripte/Kategorie 1) sowie ohne Einschränkungen gute aktuelle Hörspiele prämieren (Kategorie 2). Andererseits will der Wettbewerb aber auch eine Lanze brechen für Stücke, die gut sind, aber vom Markt bislang noch nicht ausreichend honoriert wurden – aus welchen Gründen auch immer. Wir finden es nämlich UNERHÖRT!, dass viele gute Hörspiele nicht den Stellenwert genießen, den sie eigentlich genießen sollten. Daher gibt es die Kategorie 3.
Große und kleine Labels können ebenso mitmachen wie Autoren und Produzenten aller Art – ob Profi oder nicht. Auch Producer, die ihre Hörspiele gratis anbieten, dürfen teilnehmen. Bei Einsendungen von Gratis-Hörspielen für die Kategorie 3 gilt: Die Kosten dürfen nicht über Sponsorings, Crowdfunding, Förderungen oder sonstige anderweitige Einnahmequellen kompensiert worden sein, die mit dem Hörspiel in Zusammenhang stehen.
Die Jury setzt sich aus 5 Personen zusammen (Vorstand plus Beirat der Hörspielgemeinschaft, mit Namen: René Wagner, Günter Rubik, Anne Künstler, Anja Schünemann, Oliver Wenzlaff, siehe Video). Niemand aus der Jury darf selbst Skripte oder Hörspiele einreichen. Die Jury wird die Bewertungskriterien vor Beginn des Wettbewerbs offen legen.
Wenn wir von Hörspielen sprechen, dann meinen wir: Mindestens zwei Stimmen, die im Dialog zueinander stehen. Klänge oder Soundeffekte oder Musik sind gewünscht, aber keine zwingende Voraussetzung, um am Wettbewerb teilzunehmen. Lesungen ohne Dialogcharakter sind nicht zulässig (weder in der Kategorie Skript noch in der Kategorie Hörspiel).