Crowdfinanzieren seit 2010

für Uns & künftige Generationen

Die sagenumwobenen Battertfelsen sind eines der Wahrzeichen von Baden-Baden & des gesamten Schwarzwaldes. Das Herz des Batterts ist die majestätische "Badener Wand" mit der historischen Felsenbrücke. Wenn wir nicht umgehend handeln, wird die Stadt aus Naturschutzgründen den Zugang zur Badener Wand für alle Besucher ganzjährig verbieten & die Felsenbrücke abreißen. Dies betrifft Kletterer & Wanderer gleichermaßen. Mit dieser Spendensammlung soll das Vorhaben der Stadt juristisch gestoppt werden.
Finanzierungszeitraum
15.12.22 - 29.01.23
Realisierungszeitraum
sofort bis Ende des Rechtswegs
Mindestbetrag (Startlevel): €
10.000 €
Stadt
Baden-Baden
Kategorie
Umwelt
Projekt-Widget
Widget einbinden

Worum geht es in dem Projekt?

Von der Badener Wand an den Battertfelsen eröffnen sich einzigartige Blicke auf die UNESCO Welterbestätte Baden-Baden sowie den faszinierenden Nationalpark Schwarzwald.

Nirgendwo sonst lässt sich die Schönheit der Kurstadt und ihrer Umgebung auf derartige Weise bewundern.

Seit der Zeit der Romantik ist die Felsenbrücke ein Sehnsuchtsort: unzählige Paare haben sich dort ihr "Ja"-Wort gegeben.

Dieser bedeutende und historische Aussichtspunkt muss uns allen und auch zukünftigen Generationen erhalten bleiben!

Zudem existieren in der Wand bereits seit Anfang des 19. Jahrhunderts erschlossene, alpinistisch bedeutsame Kletterwege. Diese gilt es zu bewahren.

Die Stadt Baden-Baden hat am 12.12.2022 auf Weisung des Regierungspräsidiums Karlsruhe eine Allgemeinverfügung erlassen, in der der sofortige Abbruch der Felsenbrücke angeordnet und der Zugang zur Badener Wand für alle Besucher ganzjährig untersagt wird.

Dadurch wird auch der prämierte Panoramaweg, der ganz in der Nähe der Felsenbrücke vorbeiführt, beeinträchtigt.

Ein Zugangsverbot bedeutet auch, dass alle Kletterhaken entfernt werden, welche mit großem Aufwand in jahrelanger, ehrenamtlicher Arbeit erhalten wurden. Die Entfernung dieser Kletterinfrastruktur ist ein irreversibler Schaden für die Klettergemeinschaft.

Die Allgemeinverfügung wird als alternativlos beschrieben und der sofortige Vollzug angeordnet.

Grund dafür ist die angebliche Störung eines unterhalb der Felsenbücke im Frühjahr brütenden Wanderfalkenpärchens durch die Besucher der Felsenbrücke & Badener Wand.

Der Verfügung geht eine mittlerweile jahrelange Diskussion voraus, bei der seitens des Regierungspräsidiums Karlsruhe keinerlei stichhaltige Beweise vorgebracht wurden, welche die Störung durch Menschen und somit die Notwendigkeit für eine Sperrung erkennen lassen.

Eine ornithologische Stellungnahme liegt vor, wurde aber durch einen eng vorgegebenen Rahmen nicht wirklich ergebnisoffenen beauftragt und ist somit völlig unspezifisch.

Ursprünglich waren seitens des Regierungspräsidiums mildere Mittel zu Verbesserung des Bruterfolges in Aussicht gestellt worden:

  • Echtes Wanderfalken Brut-Monitoring mit Wildkameras. Anderorts üblich, wurde dies von offiziellen Stellenam Battert nie durchgeführt. Ohne Wildkameras kann der Grund des Scheiterns einer Brut nur gemutmaßt werden.
  • Verbesserte Absicherung der Felsbrücke während der Brutzeit gegen Betreten. Die aktuelle "Barriere" ist völlig unzureichend und kann leicht umgangen werden.
  • Komplette Sperrung der Wand fürs Klettern während der Brutzeit. Bisher war nur der linke Teil gesperrt.

Unserer Ansicht nach müssen zunächst diese "milderen Mittel" zum Einsatz kommen und ausgewertet werden, wie vom Regierungspräsidium selbst vorgeschlagen, bevor ein derart drastischer Eingriff wie durch die Allgemeinverfügung vorgesehen erfolgen darf.

Wird die Felsenbrücke erst einmal abgerissen sein, ist es sehr unwahrscheinlich, dass der Zugang für Besucher jemals wieder ermöglicht werden wird, selbst wenn es sich erweist, dass auch die milderen Mittel ausreichend Wirkung entfalten - von den Kosten einer Wiederherstellung ganz zu schweigen.

Es wurde jahrelang versäumt, mit zusätzlichen und aussagekräftigen Schildern auf die brütenden Wanderfalken aufmerksam zu machen. Das wäre "gelebter" Naturschutz gewesen.

Im Rahmen eines Spitzengesprächs mit allen Interessenverbänden am 23. Mai 2022 wurde nur einseitig die Position des Regierungspräsidiums vorgetragen, andere Ansichten und Argumente bekamen keinen Raum.

Mit dem sofortigen Beginn der Maßnahmen sollen hier also ganz schnell Fakten geschaffen werden - für die Beauftragung eines Rechtsbeistands und dessen Einarbeitung in die komplexe Thematik, um eine Begründung des Widerspruchs einzureichen und die aufschiebende Wirkung gerichtlich wieder herstellen zu lassen, bleibt uns nicht viel Zeit.

Wir, die Initiatoren dieser Kampagne wie auch die namentlich genannten Unterstützer treten für den Naturschutz am Battert ein und haben in der Vergangenheit immer tatkräftig mitgeholfen, diesen zu realisieren und den Dialog gesucht, leider oftmals ohne Reaktion bei den verantwortlichen Behörden.

Am Battert zeigt sich seit mehr als einem Jahrhundert eindrucksvoll, dass Natur- und Artenschutz gerade durch die unmittelbare Nähe des Menschen zur Natur möglich ist.

Denn wer Flora und Fauna aus nächster Nähe erleben und bestaunen kann, wird auch ein tiefgreifendes Verständnis und Respekt für die Natur entwickeln.

Gerade zu Zeiten zunehmender Digitalisierung sind wir verpflichtet, den zukünftigen Generationen einen nicht nur virtuellen Zugang zur Natur zu erhalten.

An den Felsen in der nahen Pfalz funktioniert ein derartiges Miteinander von Mensch und Natur hervorragend, denn hier arbeiten alle relevanten offiziellen Stellen reibungslos zusammen.

Was sind die Ziele und wer ist die Zielgruppe?

Ziele

Uns geht es um die juristische Klärung des Sachverhalts auf verwaltungsrechtlicher Ebene, weil alle anderen Lösungsansätze und Diskussionen ins Leere gelaufen sind.

Der Zeitdruck ist hoch, weil durch die Allgemeinverfügung unmittelbar Fakten geschaffen werden, die diesen historischen Ort zerstören und auf Dauer unzugänglich machen werden.

Ein Widerspruchsverfahren soll im Sinne einer Expertise / Gutachtens darüber aufklären, ob die angeführten Gründe für den Erlass der Allgemeinverfügung ausreichend sind und ob nicht erst die angedachten "mildern Mittel" zum Einsatz kommen müssen.

Der oben genannte Rechtsstreit wird klären, ob eine Behörde ohne hinreichende Begründung so handeln darf.

Wir sind bereit, nach dem vorgelagerten Widerspruchsverfahren durch alle gerichtlichen Instanzen zu gehen, um in der Sache entweder ein verbindliches Urteil zu erlangen oder einen Vergleich in folgendem Umfang:

  • Erhalt des Zugangs zur Badener Wand für alle Besucher außerhalb der Brutzeit
  • Kein unnötiger Abriss der Felsenbrücke
  • Keine Entfernung der über lange Jahre mit hohem Aufwand erschlossenen Kletterinfrastuktur
  • Genaues Monitoring der brütenden Wanderfalken, um Störungen in adäquater Art und Weise erkennen & begegnen zu können

Zielgruppe

Grundsätzlich profitieren davon die Menschen, die den Battert in seiner Gesamtheit und die Felsenbrücke ohne Einschränkungen erleben möchten, wie schon in den Jahrhunderten zuvor.

Das sind Baden-Badener (von jung bis alt), Touristen aus dem In- und Ausland und nicht zuletzt auch Kletterer, die an der "Badener Wand" aktiv sein wollen.

Alle Menschen, die verhindern wollen, dass hier ein Präzedenzfall geschaffen wird, der an anderen Felsen ebenfalls für Sperrungen und Kletterverbote sorgen kann, weil ein ideologisierter Naturschutz durch Behördenwillkür ohne jegliches Augenmaß "von oben herab" diktiert wird.

Warum sollte jemand dieses Projekt unterstützen?

Die hier verkündete Allgemeinverfügung ist nur der Anfang von weiteren Verboten und Einschränkungen für Besucher am Battert. Dies ist den vorliegenden Schreiben des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu entnehmen.

Was über 100 Jahre gut funktioniert hat, soll jetzt grundlos verboten werden: dagegen muss von uns Bürgern ein deutliches Signal gesetzt werden!

Zusätzlich wird damit auch ein Präzedenzfall für weitere Fels-Sperrungen geschaffen.

Auch die vollmundige Ankündigung seitens des Regierungspräsidiums in der Presse, die Allgemeinverfügung auf 5 Jahre zu beschränken und danach erneut den Sachverhalt zu prüfen, ist nun einfach in eine unbeschränkte Sperrung übergegangen.

Das Verhalten von Frau Felder in Vertretung des Regierungspräsidiums ist unlauter und nicht nach Treu und Glauben!

Eine auf diese Art und Weise etablierte Verbotskultur wird gerade bei so sensiblen Themen wie dem Naturschutz nicht nachhaltig funktionieren, denn nur ein ergebnisoffen geführter Diskurs auf Augenhöhe schafft für Verfügungen im öffentlichen Raum notwendiges Bewusstsein und Akzeptanz.

Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?

Das gesammelte Geld wird verwendet, um den Rechtsstreit notfalls bis in die letzte Instanz ausfechten zu können.

Hier ist ein Rechtsexperte im Verwaltungsrecht unbedingt notwendig, um überhaupt Erfolgschancen zu haben. Diese Anwälte arbeiten auf Honorarbasis mit ca. 300-400€ / h.

Die Gesamtkosten bei einem Unterliegen belaufen sich auf ca.

30.000€ - 50.000€

Die Spenden werden konkret verwendet für:

  • Gebühr des Widerspruchs gegen die Allgemeinverfügung
  • Gerichtskosten des Verfahrens für Eilrechtsschutz vor dem VG (um die aufschiebende Wirkung wieder herzustellen)
  • Kosten für die anschließende Klage (VG, ggf. OVG)
  • Grundsätzliche Rechtsanwaltskosten

Die finanzielle Abwicklung wird von Dagmar Rumpf betreut (Vorsitzende der Ortsgruppe Bühl des DAV Offenburg, Schatzmeisterin des AKN/Battert und Buchautorin "Battert, Klettern - Wandern - Schauen"), die alle Ausgaben vom Spendenkonto kontrolliert.

Im Blog dieser Kampagne wird über jede Ausgabe und Fortschritt transparent berichtet.

Der Fortgang des Prozesses ist natürlich nicht ausschließlich von uns abhängig.

Es kann andere Parteien geben, die ebenfalls Widerspruch einlegen oder klagen. Mit diesen werden wir uns selbstverständlich synchronisieren, um den Spendenbetrag möglichst sinnvoll einzusetzen.

Falls das Geld aufgrund eines positiven früheren Urteils oder Vergleichs nicht länger für den Prozess benötigt wird, werden wir damit

zu 50% den

  • Arbeitskreis Klettern und Naturschutz Nordschwarzwald (AKN) für die Wiederherstellung der Kletterrouten an der Badener Wand am Battert

und zu 50% die

  • Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz (AGW) in Baden-Württemberg im NABU mit einer sachbezogenen Spende für das Wanderfalken-Monitoring am Battert

unterstützen.

Wer steht hinter dem Projekt?

Projekt-Initiatoren:

Sabine Bauer
geboren und aufgewachsen in Ettlingen
"bin sehr mit der Heimat, dem Nordschwarzwald verbunden"
AKN (Arbeitskreis Klettern und Naturschutz Nordschwarzwald)
Vorstand Alpinistik DAV Ettlingen
Gleichstellungsbeauftragte DAV Landesverband BaWü

Timo Braun
Jahrgang '73
geboren und aufgewachsen in Baden-Baden
"Der Battert und die Felsenbrücke sind ein großes Stück Heimat für mich"
Wanderer & Naturfreund

Unterstützer:
Deutscher Alpenverein (DAV) Bundesverband
Ralf Dujmovits (Extrembergsteiger, Bergführer und Expeditionsleiter)
Bernd Kullmann (Bergsteiger, Kletterer)

Team 100% Battert

Das Crowdfunding-Projekt wurde erfolgreich abgeschlossen. Das Unterstützen und Bestellen ist auf Startnext nicht mehr möglich.

  • Die Abwicklung getätigter Bestellungen erfolgt entsprechend der angegebenen Lieferzeit direkt durch die Projektinhaber:innen.

  • Die Produktion und Lieferung liegt in der Verantwortung der Projektinhaber:innen selbst.

  • Widerrufe und Rücksendungen erfolgen zu den Bedingungen der jeweiligen Projektinhaber:innen.

  • Widerrufe und Stornos über Startnext sind nicht mehr möglich.

Was heißt das?
Impressum

Weitere Projekte entdecken

Teilen
100% Battert
www.startnext.com
Facebook
X
WhatsApp
LinkedIn
Xing
Link kopieren