In Deutschland sollen Internet-Seiten barriere-frei sein.
Das heißt:
Alle Menschen sollen Internet-Seiten gut nutzen können.
Weil Informationen für alle wichtig sind.
Startnext möchte seine Internet-Seite auch barriere-frei.
Das geht auf unserer Internet-Seite:
Mit der Tastatur navigieren.
Die Seite von einem Programm vorlesen lassen.
Die Internet-Seite groß machen
für große Schrift.
Das haben wir auf unserer Internet-Seite beachtet:
Du kannst Bilder und Texte gut sehen.
Bilder haben Texte,
die das Bild erklären.
Informationen sind leicht zu finden.
Informationen in Leichter Sprache
Wir erklären in Leichter Sprache zum Beispiel:
Was ist Startnext?
Wie funktioniert Startnext?
Wo Informationen auf der Internet-Seite zu finden sind. Das heißt: Navigation.
Wenn du mehr über Startnext in Leichter Sprache wissen willst: Startnext in leichter Sprache
Hindernis melden
Du kannst unser barrierefreies Kontakt-Formular nutzen.
Zum Beispiel:
Wenn etwas nicht geht.
Wenn etwas schwer ist.
Wenn wir etwas erklären sollen.
Klicke dazu hier: Kontaktformular Typeform
Wenn dir Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen, kannst du jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.
Wir sind bestrebt, unsere Website www.startnext.com barrierefrei zugänglich zu machen. Wir orientieren uns dabei an den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) sowie der ergänzenden Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die die EU-Richtlinie 2016/2102 umsetzen.
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.
Unsere Website ist nach den oben genannten Richtlinien zu großen Teilen, aber noch nicht komplett barrierefrei.
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
PDF-Dokumente: Einige ältere PDF-Dateien sind nicht barrierefrei.
Videos: Nicht alle Videos verfügen über Untertitel oder Audiodeskriptionen.
Kontrastverhältnisse: Einige Texte und Bedienelemente weisen noch unzureichende Kontrastverhältnisse auf. Wir arbeiten fortwährend an der Verbesserung.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beheben.
Diese Erklärung wurde am 24. Juni 2025 aktualisiert.
Diese Erklärung basiert auf einer internen Selbstbewertung unter Anwendung der Kriterien der BITV 2.0 und der WCAG 2.1.
Wenn du unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Website gestellt hast und falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, kannst du dich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:
Bundesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18527-2805
E-Mail: [email protected]
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Die Schlichtungsstelle bietet ein außergerichtliches Verfahren zur Beilegung von Konflikten, in denen es um Barrierefreiheit und Benachteiligung geht. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.
Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um den aktuellen Stand der Barrierefreiheit unserer Website widerzuspiegeln.