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Crowdinvesting - Regulierung in Deutschland
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Crowdinvesting - Regulierung in Deutschland

30.07.2014
3 min Lesezeit

Seit 2009 arbeiten deutsche Crowdfunding Plattformen aktiv an Crowdfunding- und Crowdinvesting-Modellen zur Finanzierung von Projekten und Startups in Deutschland. Diese Pionierarbeit hat dazu geführt, dass innovative Ideen auch abseits von Krediten, Großinvestoren und Förderungen möglich geworden sind. Jetzt legt der Gesetzgeber nach und versucht erste Regulierungen zu finden, die die Anleger und die Plattformen schützen sollen. Hier lest ihr unsere Einschätzung zum ersten Entwurf der Bundesregierung...

Startnext begrüßt die wichtigen ersten Schritte zur Teilregulierung im Bereich des Kleinanleger- und Verbraucherschutzes, insbesondere auch im Bereich des sogenannten Crowdinvestings. Das zeigt uns, dass die Bundesregierung die neuen Anlageformen ernst nimmt und an den im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen festhält.

Kleinanlegerschutzgesetz

Anlageformen erweitert

Konkret definiert der Entwurf, welche Anlageformen hier zum Tragen kommen, unter anderem auch partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen und Genussrechte. Aus unserer Sicht führt dies zu mehr Rechtssicherheit und höheren Standards, allerdings bedeuten die neuen Regelungen auch hohen Aufwand in Bezug auf erforderliche Zertifikate und Anforderungen, die mit der BaFin je nach Plattformmodell abzuklären sind.

1.000.000 € ohne Prospektpflicht

Die Anhebung der Prospektpflichtuntergrenze von 100.000 € auf 1.000.000 € ist ein positiver Schritt. Dieses Limit wird jedoch heute schon von einigen Kampagnen überschritten. Es stellt sich die Frage, in welcher Beziehung diese Grenze steht, denn verschiedene Unternehmenstypen und Unternehmensphasen stehen in verschiedenen Risikogruppen, darauf geht diese Grenze nicht ein. Zudem wird beim Crowdinvesting das Risiko von vielen geschultert, das heißt ein Durchbrechen der Schallmauer von 1 Mio. erhöht nicht pauschal das Risiko des einzelnen. Das Ausbremsen des Anlegerinteresses ist im Crowdinvesting zuhöchst untypisch und nicht wünschenswert. Durch das Anheben der Prospektpflichtuntergrenze auf 1 Mio € wird Crowdinvesting in Deutschland im internationalen Vergleich gut positioniert.

Maximale Beteiligung bei 10.000 €

Anleger dürfen an einer solchen Finanzierung mit maximal 10.000 € beteiligt sein, das diene dem Anlegerschutz. Auch hier stehen die Zahlen nicht im Zusammenhang mit dem Vermögen des Anlegers. Während der Verlust dieses Beitrages für den einen Anleger schon zur Privatinsolvenz führen kann, ist es für den anderen kaum spürbar. Die Zahl ist fiktiv, sicher aber als guter Kompromiss zu betrachten. Wie dies durch die Plattformen in der Realität sichergestellt werden soll und zu wessen Kosten, wird nicht festgelegt.

Vermögensanlage-Informationsblatt

Weiterhin positiv ist, dass der bürokratische Aufwand für Investments bis 250€ in Bezug auf das bei höheren Beträgen nun erforderliche Vermögensanlage-Informationsblatt (VIB) gering gehalten wird. Dies könnte dazu führen, dass die Streuung kleiner Beträge forciert wird, was ebenfalls das Gesamtrisiko des Anlegers senken sollte. Allerdings soll das VIB in Papierform unterschrieben werden, was den digitalen Prozess beim Crowdfunding massiv stören und zu unnötigen Ausfallquoten wegen Nichteinreichung dieser Unterschriften seitens der Anleger führen wird.

Vermarktung

Unsicherheit bleibt aus unserer Sicht bei dem Thema Bewerbung und Vermarktung von Anlagen, denn der Erfolg beim Crowdinvesting basiert unter anderem auf viralen Kommunikationsmaßnahmen, deren Herkunft und Inhalt schwer steuerbar sind. Wer genau macht sich haftbar, wenn er über ein spannendes Crowdinvesting spricht, der Investor, ein Fan, die Plattform, der Emittent?

Nacharbeit der Gesetzesvorlage

Aus unserer Sicht bietet der Regulierungsvorstoss für das Thema Crowdinvesting derzeit insgesamt mehr Einschränkungen als Vorteile und entspricht so nicht den beschlossen Zielen der Bundesregierung, Startups und Innovation in Deutschland stärker zu fördern. An dem Entwurf muss deshalb weiter gearbeitet werden.

Eine ähnliche Ansicht vertreten auch die Redaktion des Spiegels und die Vertreter der deutschen Crowdfunding Plattformen. Inzwischen hat sich auch das Wallstreet Journal zum Thema geäußert.

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