Crowdfinanzieren seit 2010

Wir unterstützen Musiker*innen, die mindestens 5 ausgefallene Konzerte nachweisen können, mit 1.000 Euro.

Unser Hilfsprogramm 2020 unterstützt Musiker*innen und deren Partnerunternehmen in der aktuellen Ausnahmesituation. Musiker*innen, die mindestens 5 ausgefallen Konzerte nachweisen können, sollen einen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro erhalten.
Finanzierungszeitraum
16.04.20 - 31.05.20
Realisierungszeitraum
31.05.2020
Website & Social Media
Stadt
Berlin
Kategorie
Musik
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Gefördert von

Worum geht es in dem Projekt?

Die Corona-Pandemie bestimmt zurzeit unser aller Leben. Als Förder- und Exportbüro erleben wir die Nöte, die diese Ausnahmesituation für Musiker*innen mit sich bringt. Deshalb setzen wir ein neues Hilfsprogramm auf, mit dem die Betroffenen unbürokratisch Zuschüsse in Höhe von 1.000 EUR erhalten können. Das Programm wird durch die Einnahmen dieser Spendenaktion ermöglicht.

Was sind die Ziele und wer ist die Zielgruppe?

Unser Hilfsprogramm 2020 unterstützt in Deutschland ansässige Musiker*innen aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Metal, experimentelle und elektronische Musik, die aufgrund von Konzertausfällen in der aktuellen Situation in eine finanzielle Notlage geraten sind.

Warum sollte jemand dieses Projekt unterstützen?

Bis mindestens 03. Mai 2020, vermutlich aber länger, wird es in Deutschland keine Veranstaltungen mit Publikum geben. Großveranstaltungen fallen bis Ende des Sommers komplett aus. Daher fehlen Musikschaffenden wichtige Einnahmen. Viele Musiker*innen und Partnerunternehmen sind deshalb auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um ihre Existenz zu sichern. Mit dem Hilfsprogramm 2020 wollen wir möglichst unbürokratisch helfen und dafür sorgen, dass es auch nach Ende der Veranstaltungsverbote ein vielfältiges Musikangebot in Deutschland gibt.

Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?

WAS SIND DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR EINEN ZUSCHUSS?
In der ersten Phase geht es um die fehlenden Einnahmen aus Konzerten in der Zeit vom 13. März 2020 bis zum 31.Mai 2020.

Die Höhe des Zuschusses soll 1.000 Euro pro Solokünstler*in bzw. Band betragen. Darüber hinaus können auch deren Booker*innen mit je 250 Euro bezuschusst werden (gedeckelt auf 1.000 EUR pro Booker*in).

Im Mittelpunkt stehen in Deutschland lebende professionelle Musiker*innen in Notlage – aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Metal, experimentelle und elektronische Musik. Onlineanträge sind auf der Website der Initiative Musik voraussichtlich ab Ende April 2020 möglich.

WER ENTSCHEIDET ÜBER DIE VERGABE?
Zur Vergabe wurde aus der Jury für Künstler*innenförderung der Initiative Musik ein Sonderausschuss aus drei Mitgliedern gebildet. Dieser ist so zusammengesetzt, dass möglichst viele Facetten der Musikkultur vertreten sind.

AUSSCHUSS
Mark Chung
Vorstandsvorsitzender des VUT, geschäftsführender Gesellschafter Freibank Musikverlags, seit 2008 Mitglied im Aufsichtsrat der Initiative Musik

Stefanie Marcus
Musikmanagerin, betreibt seit 1992 das Label Traumton Records, das sich auf Jazz und Weltmusik spezialisiert und über 300 Alben produziert und veröffentlicht hat

Oliver von Felbert
Musik- und Labelmanager, betreibt seit 2002 das Label Melting Pot Music, seit 2018 Vorsitzender der Jury für Künstler*innenförderung

WANN SOLL DER ZUSCHUSS ÜBERWIESEN WERDEN?
Die ersten Zuschüsse werden voraussichtlich ab Mitte Mai 2020 überwiesen.

Wer steht hinter dem Projekt?

Die gemeinnützige Initiative Musik mbH fördert im Auftrag der deutschen Bundesregierung und Musikwirtschaft Künstler*innen und Unternehmen der Musikwirtschaft in Deutschland.
Alle Spendeneinnahmen fließen in das Hilfsprogramm. Spenden sind hier und direkt über das folgende Spendenkonto möglich:
Initiative Musik gemeinnützige Projektgesellschaft mbH
IBAN: DE04 2008 0000 0383 9539 15
BIC: DRESDEFF200
Verwendungszweck: Music Relief
Alle unsere Unterstützer*innen haben die Möglichkeit, eine Spendenbescheinigung von uns zu bekommen. Schreibt uns dafür einfach eine Nachricht.

Initiative Musik

Das Crowdfunding-Projekt wurde erfolgreich abgeschlossen. Das Unterstützen und Bestellen ist auf Startnext nicht mehr möglich.

  • Die Abwicklung getätigter Bestellungen erfolgt entsprechend der angegebenen Lieferzeit direkt durch die Projektinhaber:innen.

  • Die Produktion und Lieferung liegt in der Verantwortung der Projektinhaber:innen selbst.

  • Widerrufe und Rücksendungen erfolgen zu den Bedingungen der jeweiligen Projektinhaber:innen.

  • Widerrufe und Stornos über Startnext sind nicht mehr möglich.

Was heißt das?
Impressum
Initiative Musik gemeinnützige Projektgesellschaft mbH
Ina Keßler
Friedrichstraße 122
10117 Berlin Deutschland
USt-IdNr.: DE269736021

Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Prof. Dieter Gorny

Geschäftsführerin:
Ina Keßler

Handelsregister:
Amtsgericht Charlottenburg HRB 110268 B
Steuernummer 27/614/02850
UST-ID DE269736021

Kooperationen

Spotify Germany

Wir freuen uns sehr, dass sich SPOTIFY GERMANY entschieden hat, die Initiative Musik kurzfristig in sein internationales Hilfsprogramm Spotify COVID-19 Music Relief aufzunehmen.

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