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„Heute eine Fehlgeburt gehabt? Sie können morgen wieder ins Büro gehen!“ Dagegen haben wir Beschwerde vorm Bundesverfassungsgericht eingelegt!

„Sie können morgen wieder ins Büro gehen!“ Diesen Satz hörte Natascha Sagorski von ihrer Ärztin am Tag ihrer Fehlgeburt. Denn was fast niemand weiß, obwohl viele Frauen (statistisch gesehen jede 3.) Fehlgeburten haben, werden nicht alle von ihnen krankgeschrieben. Aus diesem Grund fordern wir einen gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten und sind dafür auch vors Bundesverfassungsgericht gezogen. Denn das aktuelle Mutterschutzgesetz ist nicht nur unlogisch, sondern auch verfassungswidrig.
Datenschutzhinweis
Finanzierungszeitraum
23.04.23 - 30.06.23
Realisierungszeitraum
Frühling 2023
Website & Social Media
Mindestbetrag (Startlevel): 10.000 €

Das Geld wird für die Anwaltskosten, die für die Verfassungsbeschwerde anfallen, verwendet.

Stadt
Berlin
Kategorie
Community
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Worum geht es in dem Projekt?

Frauen werden nach Fehlgeburten nicht automatisch krankgeschrieben. Nur spricht kaum jemand darüber. Ein gestaffelter Mutterschutz, der schon vor der 24. Schwangerschaftswoche greift, könnte diese Ungerechtigkeit auflösen. Deswegen sind wir mit einer Verfassungsbeschwerde vors Bundesverfassungsgericht gezogen und setzen uns für eine Änderungen des Mutterschutzgesetz ein.

Was sind die Ziele und wer ist die Zielgruppe?

Unser Ziel ist es, dass es nicht mehr vom Glück oder Pech bei der ÄrztInnenauswahl abhängt, ob eine Frau nach einer Fehlgeburt am nächsten Tag wieder funktionieren muss oder nicht. Deswegen muss der aktuell nicht verfassungsgemäße Mutterschutz endlich reformiert werden. Davon würden Frauen nach Fehlgeburten direkt profitieren und nicht mehr Gefahr laufen, nach einer Fehlgeburt direkt wieder arbeiten gehen zu müssen.

Unsere Forderung ist ein Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten, der schon in der frühen Schwangerschaft einsetzt und sich entsprechend den Schwangerschaftswochen aufbaut. Dieser Mutterschutz soll ein staatliches Angebot sein und nicht verpflichtend, so dass jede Frau für sich selbst entscheiden kann, ob sie ihn in Anspruch nehmen möchte oder nicht.

Warum sollte jemand dieses Projekt unterstützen?

Frauen nach Fehlgeburten sind verständlicherweise meist erstmal leise und ziehen sich zurück. Doch auch wenn sie selten zu hören sind und schon gar keine Lobby haben, so stehen ihnen dennoch Rechte zu. Und für diese kämpfen wir, auch vor dem Bundesverfassungsgericht.

Gerne senden wir auch die anonymisierte Verfassungsbeschwerde an interessierte Unterstützerinnen zu. Schreibt uns einfach eine Mail an [email protected]

Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?

Den Großteil der Anwaltskosten verrechnet die Kanzlei Geulen & Klinger pro Bono, doch noch 10.000 Euro fehlen, damit alle Prozesskosten gedeckelt sind. Wir setzen das Geld ein, um die Verfassungsbeschwerde und den Prozess ringsherum finanzieren zu können.

Wer steht hinter dem Projekt?

Geboren wurde die Idee von der Initiatorin der Petition für Gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten, Autorin und PR-Managerin Natascha Sagorski sowie der Autorin, Gründerin von Hauptstadtmutti und Business Coach Isa Grütering.

Wir haben für diesen Zweck den Verein für Feministische Innenpolitik gegründet. Er hat es sich zum Ziel gemacht, Themen rund um Frauenrechte, Diversität und Teilhabe politisch voranzubringen. Wir fordern eine feministische Innenpolitik und sehen uns als Lobby für diejenigen, die selbst nicht laut sein können. Wie Frauen nach Fehlgeburten. Und für diese setzen wir uns mit unserem aktuellen Projekt, dem Gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten ein. Dafür sind wir mit vier weiteren betroffenen Frauen mit einer Verfassungsbeschwerde vors Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe gezogen und führen seit über einem Jahr Hintergrundgespräche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestags.

Verein für Feministische Innenpolitik e.V.

Das Crowdfunding-Projekt wurde erfolgreich abgeschlossen. Das Unterstützen und Bestellen ist auf Startnext nicht mehr möglich.

  • Die Abwicklung getätigter Bestellungen erfolgt entsprechend der angegebenen Lieferzeit direkt durch die Projektinhaber:innen.

  • Die Produktion und Lieferung liegt in der Verantwortung der Projektinhaber:innen selbst.

  • Widerrufe und Rücksendungen erfolgen zu den Bedingungen der jeweiligen Projektinhaber:innen.

  • Widerrufe und Stornos über Startnext sind nicht mehr möglich.

Was heißt das?
Impressum
Verein für Feministische Innenpolitik
Isa Grütering
Auguststr. 22
10117 Berlin Deutschland
USt-IdNr.: DE278579941

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Gestaffelter Mutterschutz für Frauen nach Fehlgeburten
www.startnext.com

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