Mit 500 € haben wir ein Drittel der Entwicklungskosten und in etwa ein Achtel der Gesamtkosten gedeckt.
Bei diesem Projekt geht es um die Grundrechte des deutschen Grundgesetzes, deren Inhalt, Bedeutung und Relevanz wir in Form eines Grundrechte-Quartetts vermitteln wollen.
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Wir wollen juristisches Wissen im Bereich der Grundrechte spielerisch vermitteln, das Bewusstsein für das Grundgesetz und die Grundrechte stärken und - wenn alles klappt - mit weiteren Projekten daran anknüpfen.
Das Grundrechtequartett spricht nicht nur Studierende aller Fachrichtungen gleich welchen Fachsemesters, sondern auch Jurist*innen und juristische Laien an, denen der Grundrechtsschutz am Herzen liegt. Quartettliebhaber kommen ohnehin auf ihre Kosten.
Die Gefährdung der Grundrechte nimmt stetig zu. Daher halten wir es für notwendig, uns aktiv an der Gestaltung unseres Zusammenlebens und unserer Gesellschaft zu beteiligen und zu versuchen, den Blick für die Grundrechte zu schärfen.
Das Grundrechte-Quartett steht bereits kurz vor der Fertigstellung. Der Druck soll möglichst bald in Auftrag gegeben werden, denn wir wollen sicherstellen, dass das Grundrechte-Quartett zum 23. Mai 2019, dem 70-jährigen Geburtstag des Grundgesetzes, in den Vertrieb gehen kann. Wir werden also vermutlich noch während der Finanzierungsphase in Vorleistung gehen und die jeweils anfallenden Kosten zunächst selbst bezahlen. Dazu und für die anderen bereits angefallenen Kosten haben wir Geld im vierstelligen Bereich beiseite gelegt.
Der Griff in die eigenen Taschen fiel uns allerdings nicht leicht, zumal wir in unserer Lebenssituation – zwei Doktorand*innen und ein Masterstudent – nicht mal eben so mehrere tausend Euro ausgeben können, ohne dass sich das deutlich in unseren Finanzen bemerkbar macht. Tatsächlich war uns zu Beginn des Projekts nicht klar, was für Kosten im Einzelnen auf uns zukommen, bis wir auch nur ein Quartettspiel produziert haben würden. Wir glauben aber an unsere Idee und sind davon überzeugt, mit dem Grundrechte-Quartett einen guten Zweck befördern zu können – nämlich, die Bedeutung der Grundrechte für unsere Gesellschaft hervorzuheben und sie spielerisch ins Bewusstsein zu rufen. Deshalb haben wir uns entschieden, hohe Kosten in Kauf zu nehmen. Nichtsdestotrotz wären wir dankbar, wenn die finanzielle Last nicht nur bei uns läge, sondern auf mehrere Schultern verteilt würde und so etwas abgemildert werden könnte. Deshalb streben wir als 1. Fundingziel eine kleine Teilfinanzierung an, die uns schon sehr helfen würde. Jeder Euro, den wir mehr einnehmen könnten, wäre natürlich großartig.
Zu den Kosten im Einzelnen:
Die Gesamtkosten der Produktion und Vermarktung des Grundrechte-Quartetts werden sich in etwa auf 4.000 € belaufen. Die Summe setzt sich aus mehreren Posten zusammen:
- Entwicklungskosten: 1.500 €. Da wir selber keine Erfahrung im Bereich Grafik & Design haben, haben wir zwei Grafikerinnen engagiert, die auf Grundlage unserer ersten Entwürfe und Vorstellungen die einzelnen Karten designen und layouten, um sie druckfertig zu machen. Dazu gehört auch die Entwicklung unseres „recht unterhaltsam“-Logos. Die Kosten der Entwicklung belaufen sich auf 1.500 €. Inbegriffen sind Lizenzen zum Erwerb von Bildern aus einer Stock-Photo-Datenbank.
- Druckkosten: 2.100 € – 2.200 €. Wir wollen unser Quartett bei einer auf Kartenspiele/Quartetts spezialisierten Druckerei in NRW drucken lassen. Ein Angebot liegt bereits vor. Für die erste Auflage ist eine Stückzahl von 1.500 Kartenspielen anvisiert. Abhängig von kleineren Änderungen, Toleranzüberproduktion oder –unterproduktion sowie Skonto bei Zahlung werden die Druckkosten voraussichtlich zwischen 2.100 und 2.200 € betragen.
- Markenanmeldung: 299 €. Um Rechtssicherheit bei Produktion und Vertrieb des Grundrechte-Quartetts zu haben, haben wir die Bezeichnung „recht unterhaltsam“ als Wortmarke registrieren lassen. Die Kosten für diese Markenanmeldung betragen 299 €.
- Gewerbeanmeldung, Postfach, Homepage … Hinzu kommen kleinere Kostenpunkte, die mit der Organisation und Verwaltung des Projekts zusammenhängen. Dazu gehören sowohl die Kosten für die Anmeldung eines Gewerbes, als auch laufende Kosten zum Unterhalt eines Postfachs und des Webspace für unsere – kommende – Homepage (www.recht-unterhaltsam.de).
Nicht mit eingerechnet ist die von uns dreien aufgewendete Arbeitszeit. Wir haben in die Konzeption und Entwicklung des Grundrechte-Quartetts wie auch in die Organisation des Projekts bereits viele Arbeitsstunden investiert, die wir in die Kostenkalkulation aber nicht mit einbeziehen. Unsere eigene Arbeitszeit soll also unvergütet bleiben, eine Auszahlung von „Gehältern“ an uns selbst ist nicht geplant.
Wir betreiben das Projekt „Grundrechte-Quartett“ und unsere zugehörige GbR nur als Nebentätigkeit und Hobby. Wir wollen und können damit nicht unseren Lebensunterhalt finanzieren. Dennoch wollen wir das Quartett nach Fertigstellung kommerziell vertreiben. Für den Verkauf der Quartettspiele streben wir einen Stückpreis von 7 € an. Wie viele Spiele wir verkaufen werden, ist für uns schwierig zu prognostizieren, zumal wir alle weder Verkaufserfahrung noch betriebswirtschaftliche Kenntnisse mitbringen. Mit einem Gewinn aus den Verkäufen rechnen wir derzeit nicht. Unser erstes Ziel ist vielmehr, am Ende eine Kostendeckung zu erreichen. Alles, was darüber hinausgeht, wäre ein wunderbarer Bonus.
Wir heißen André, Marina und Christian . Wir sind zwei Doktorand*innen und ein Masterstudent.