Unsere Brauerei wurde bereits gleich zu Beginn in 2017 durch die Lebensmittelüberwachung geprüft. Alle Auflagen wurden über die Anforderungen hinaus umgesetzt und bestätigt. Sämtliche Anforderungen sind seitdem erfüllt. Die regelmäßigen Kontrollen der Lebensmittelüberwachung bestätigen dies. Doch das reicht scheinbar nicht aus. Zu allem Übel hinsichtlich der Corona-Krise kam jetzt noch eine Forderung des Baurechtsamts nach einem Bauantrag auf Nutzungsänderung für unsere Brauerei, weil unsere gemieteten Räumlichkeiten beim Baurechtsamt als "Werkshalle" eingetragen sind. Baurechtlich bedeutet dies eine sog. Umnutzung und muss im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft werden. Daher müssen wir nun das gesamte Prozedere einer Bauantragsstellung beim Baurechtsamt durchlaufen, mit Archtiekt und allem drum und dran. Wir freuen uns schon auf die Zusammenarbeit mit Behörden, wie z.B. Emmissionsschutz, Arbeitsschutz, Brandschutz & Co, die dann über weitere Auflagen aus dem jeweiligen Gebiet entscheiden werden - und das kann teuer werden. Die freundliche Bitte um eine Vorabprüfung durch einen Sachverständigen des Baurechtsamts wurde leider abgewiesen. Wir hoffen, dass wir das erfolgreich durchstehen!