Crowdfinanzieren seit 2010

Verfassungsbeschwerde gegen IfSG vor BVerfG. #BVerfGvsIfSG. #ControlCovid. You Act. We Win.

»Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.« Art 2 GG. Wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt, muss zum Schutz der Gesundheit entsprechend das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit eingeschränkt werden. Ein Infektionsschutzgesetz, welches eine Gefährdung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit bedingt, ist verfassungswidrig. Achtung! Bei Beleidigung oder Bedrohung der aktiven Akteure dieser Verfassungsbeschwerde wird unverzüglich Anzeige erstattet.
Datenschutzhinweis
Finanzierungszeitraum
02.04.22 - 31.05.22
Realisierungszeitraum
Juristisch angemessen fundiert
Stadt
München
Kategorie
Bildung
Projekt-Widget
Widget einbinden
11.12.2022

SARS-CoV-2, COVID-19 Studiensammlung Kurzfassung

Sensei Anon Rōnin
Sensei Anon Rōnin5 min Lesezeit

Liebe Leute,

für die Verfassungsbeschwerde haben wir nach monatelanger Recherche eine Studiensammlung ausgearbeitet, die insbesondere auch wichtige und gewichtige Studien umfasst, die erst Oktober-Dezember 2022 erschienen sind.

Neben dem umfangreichen Materialteil zum Schriftsatz der Verfassungsbeschwerde habe ich extra separat eine Kurzfassung ausgearbeitet, um zentrale Aspekte in dieser Form auch öffentlich zugänglich zu machen.

Die Kurzfassung umfasst einen sogenannten Grafical Abstract als übersichtliche Darstellung, einen Abstract und die dort benannten Quellen.

Nachfolgend der link zum PDF:

Bitte gerne teilen und verbreiten. Wir müssen mit vereinten Kräften der Desinformation in Medien, Politik und Gesellschaft möglichst konkret und fundiert so viel wie möglich entgegensetzen und entgegenhalten.

Am Ende wird sich die Studienlage nicht mehr verharmlosen, verleugnen oder verdrängen lassen.

SARS-CoV-2 – COVID-19 Studienlage Kurzfassung

(1.) Mehrfachinfektionen führen zu einer kumulativen Erhöhung der Wahrscheinlichkeit von Folgeschäden. (Bowe et al. 2022) Alleine dieser gravierende, globale Befund verbietet insbesondere eine ungeschützte Durchseuchung der Kinder und Jugendlichen in Bildungseinrichtungen, da der Daueraufenthalt in Räumlichkeiten ohne ausreichende Schutzmaßnahmen, wie etwa die geforderten Luftreiniger, zwangsläufig und erzwungenermaßen zu Reinfektionen führen muss und entsprechend zu schwerwiegenden Folgeerkrankungen.

(2.) Die drohenden Folgeschäden umfassen nach Bowe et al. 2022 beispielsweise die Bereiche: »Hospitalization – At least one sequela – Coagulation and hematological – Fatigue – Gastrointestinal – Kidney – Mental health – Musculoskeletal – Pulmonary – Diabetes.« (ebd. Fig.5) Hervorgehoben seien an dieser Stelle nachfolgend insbesondere die drei großen Gruppen von möglichen Schädigungen:

(2.1-3) Neurological (siehe exemplarisch Xu, E. et al. 2022; Douaud et al. 2022), Cardiovascular (siehe exemplarisch Xu, S. et al. 2022), Immunological (siehe exemplarisch Phetsouphanh et al. 2022).

(2.3.1) Covid-19 und RSV-Wellen: Die immunologischen Schädigungen betreffen insbesondere die für die Immunabwehr essentiell wichtigen T-, und B-Zellen, des weiteren die ebenso entscheidenden dentritischen Zellen. (Pérez-Gómez et al. 2021) Die Beeinträchtigungen dieser Zellbereiche kann zu Autoimmunerkrankungen führen oder / und zu Immunschwäche. Exemplarisch zeigt sich die Schwächung des Immunsystems in Folge einer COVID-19 Erkrankung bereits an der außergewöhnlichen Anfälligkeit von Kindern für das RS-Virus. So zu beobachten in zahlreichen Ländern (1).

(2.4) Eine COVID-19 Infektion bei Schwangeren wirkt sich bereits auf das ungeborene Leben aus. Bei Neugeborenen konnte entsprechend neurologische Komplikationen und ein vermindertes Lungenvolumen als Folgeschäden belegt werden. (Stoecklein et al. 2022)

(3.) Übergreifend betrachtet können die drohenden Folgeschäden und deren fatale, multidimensionale Auswirkungen zusammengefasst werden unter den Begriffen Long-, bzw. Post-Covid. Aktuell wird ausgemittelt von 10-15% Betroffenen nach einer Infektion ausgegangen bei Erwachsenen. Bei Jüngeren ist Post-Covid auf ebenso alarmierende Weise belegbar. Durch die Durchseuchung der Kinder und Jugendlichen mit den daraus folgenden, horrend hohen Fallzahlen, würde sich die prozentuale Schätzung der Fallzahlen durch die hohe Anzahl der Infektionen potenzieren. (siehe exemplarisch aktuell: Dumont et al. 2022, und gesonderte Quellen)

(3.1) Eine der schwersten Ausprägungen von Post-Covid weist Überschneidungen mit ME/CFS auf. Die Myalgische Enzephalomyelitis/das Chronische Fatigue-Syndrom ist eine schwere neuroimmunologische Erkrankung, die oft zu einem hohen Grad körperlicher Behinderung führt. Für sich genommen umfasst Post- Covid beispielsweise Symptome wie »Fatigue, Post-Exertional Malaise, Brain fog, Neurological sensations, Headaches and related symptoms, Memory issues, Insomnia, Muscle aches, Palpitations, Shortness of breath, Dizziness, balance issues, Speech / language issues, Joint pain, Tightness of chest, Tachycardia, Other sleeping symptoms.« (Davis et al. 2021, Auswahl DG-ME/CFS).

Die Überschneidungen mit ME/CFS bilden sich in folgenden Befunden ab: »Autoantikörper gegen G- Protein gekoppelte Rezeptoren (ME/CFS: Loebel et al., 2016 Bynke et al., 2020, LC: Wallukat et al., 2021), Verminderte Verformbarkeit roter Blutkörperchen (ME/CFS: Saha et al., 2019, LC: Kubánková et al., 2021), Regionaler Hypometabolismus im Zentralen Nervensystem (ME/CFS: Tirelli et al., 1998 Siessmeier et al., 2003, LC: Guedj et al., 2021 Morand et al., 2021 Sollini et al., 2021), Verringerte periphere Sauerstoffverwertung (ME/CFS: Melamed et al., 2019 Joseph et al., 2021, LC: Singh et al., 2021), Endotheliale Dysfunktion (ME/CFS: Newton et al., 2011 Scherbakov et al., 2020 Sørland et al., 2021, LC: Ambrosino et al., 2021 Mejia-Renteria et al., 2021 Charfeddine et al., 2021), Reduzierter Zerebraler Blutfluss (Campen et al., 2020 Campen et al., 2021, LC: Campen et al., 2021 Novak et al., 2021).

Ohne einen radikalen Strategiewechsel im Infektionsschutz, wie von den Beschwerdeführern im Sinne eines »Control-Covid« Ansatzes gefordert, wird eine vermeidbare, unverantwortlich hohe Anzahl von Kindern und Jugendlichen den schwerwiegenden Belastungen durch Post-Covid – ME/CFS ausgesetzt sein. Studien gehen von bis zu 13% Betroffenen aus, optimistisch geschätzt von 3%. (U. Behrends, LC-K Proceedings)

(4.) Die extrem hohe Übersterblichkeit 2022 – nach einer Steigerung seit Pandemiebeginn – lässt sich einerseits auf Todesfälle zurückführen, die direkt in Folge einer COVID-19 Erkrankung dokumentiert wurden. Darüber hinaus wird evident, dass weitere überdurchschnittlich aufgetretene Todesfälle medizinisch ableitbar sind aus den belegbaren Folgeschäden einer COVID-19 Erkrankung, auch bei mildem Verlauf. Insbesondere die kardio- vaskulären Erkrankungen können als Ursache von insbesondere Infarkten mit Todesfolge ausgemacht werden.

-----------------------------------------------------------------------------

Anmerkung (1): Es muss an dieser Stelle betont werden, dass eine diesbezügliche Schwächung des Immunsystems weder eine Folge der Coronamaßnahmen – etwa der Kita- Schließungen – sein kann, noch, dass überhaupt so etwas wie eine vielbeschworene »Immunschuld« (sic!) wissenschaftlich belegbar ist oder Sinn ergibt. (Schweden etwa hatte fast keine Maßnahmen und ist dennoch oder gerade deswegen ebenso von massiven RSV-Wellen (2021, 2022) getroffen.) Vielmehr muss dieses Unwort als evidenzlose Erfindung entlarvt und als gefährlicher Populismus – da demagogische Desinformation – deklariert werden. (Zur Zurückweisung der Rede von einer angeblichen »Immunity Dept«, da Disinformation, siehe etwa: Leonardi 2022; Wildfire 2022)

© Dr.Phil.N.C.R.
Kontakt: [email protected]

-----------------------------------------------------------------------------
Von Herzen bedanke ich mich, bedanken wir uns bei allen Expertinnen und Experten, die uns beratend zur Seite stehen! Aus diversen Gründen möchte unser beratendes Team zumindest momentan noch anonym bleiben. Wir bitten um Verständnis für dieses nachvollziehbare Anliegen, das unseren tiefen Dank nicht schmälern wird.

Das Crowdfunding-Projekt wurde erfolgreich abgeschlossen. Das Unterstützen und Bestellen ist auf Startnext nicht mehr möglich.

  • Die Abwicklung getätigter Bestellungen erfolgt entsprechend der angegebenen Lieferzeit direkt durch die Projektinhaber:innen.

  • Die Produktion und Lieferung liegt in der Verantwortung der Projektinhaber:innen selbst.

  • Widerrufe und Rücksendungen erfolgen zu den Bedingungen der jeweiligen Projektinhaber:innen.

  • Widerrufe und Stornos über Startnext sind nicht mehr möglich.

Was heißt das?
Impressum

30.05.22 - Liebe Leute, Ihr seid großartig! Ziel...

Liebe Leute, Ihr seid großartig! Ziel 15.000.- erreicht ♥️

Von Herzen, noch einmal, immer wieder gerne, mein Dank für Eure Mitwirkung!

Das Ziel für die zuletzt geschätzten Anwaltskosten ist somit sozusagen als Punktlandung erreicht!

Ich werde diese Woche baldmöglichst ein weiteres Update, bzw. einen Blogeintrag nach Rücksprache mit Herrn Günther verfassen zur anstehenden Einreichung des Schriftsatzes, an dem ja schon länger ganz konkret gearbeitet wird.

Es gilt immer noch, die sehr hohen Begründungsanforderungen für eine Verfassungsbeschwerde sehr genau einzuhalten und die Argumentation so zwingend wie nur möglich zu formulieren, um die zunächst erst einmal alles weitere entscheidende Hürde einer Annahme der Verfassungsbeschwerde zu nehmen.

Die Abwägung und Abstimmung zwischen größtmöglicher Sorgfalt und schnellstmöglicher Einreichung muss dabei immer genauestens Beachtung finden!

Melde mich baldmöglichst mit möglichst konkreten Einblicken und Ausblick.

Liebe saluti,

Anon Rōnin

29.05.22 - Liebe Mitwirkende, ACHTUNG ⚠️ ZIEL ist...

Liebe Mitwirkende, ACHTUNG ⚠️ ZIEL ist 15.000.- ACHTUNG ⚠️

Startnext zeigt dennoch ungewollt weiter nächste Level an, das kann ich leider wohl nicht (mehr) ändern auf der Seite.

Ideal ist, die 15.000.- möglichst genau zu erreichen. In jedem Fall werden überschüssige Gelder anteilig zurückerstattet ⚠️

Falls also "zuviel" eingeht, müsste und wird die Rückerstattung entsprechend eben organisiert werden seitens der Bank, die das Treuhand Zielkonto betreut. Alles so auch beschrieben von Beginn an. Am Ende alles kein Problem, wollte den Punkt nur klarstellen, weil Startnext jetzt weiterhin nächste Level automatisch, leider von mir nicht beeinflussbar, generiert. Das letzte so generierte Level war 14.400.- und hatte gut gepasst.

In jedem Fall: Ihr seid großartig ♡

You Act ♡ We Win ♡

28.05.22 - Liebe Mitwirkende, Achtung! Nur noch 3 Tage!...

Liebe Mitwirkende, Achtung! Nur noch 3 Tage!

Kann Euch nicht oft genug danken für Eure grossartige Unterstützung!

Bitte über das finale Wochenende noch einmal weiter bewerben, jeder Beitrag ist wichtig und wertvoll. Wer mir angeboten hatte, gegebenenfalls noch einmal etwas beizutragen, würde ich gerne darauf zurückkommen, bitte gerne. Bin sehr zuversichtlich, dass wir final noch weiter an die anvisierten 15.000.- Euro herankommen.

Wir werden den Schriftsatz in jedem Fall einreichen! Kommende Woche gebe ich dazu nach Rücksprache mit Herrn Günther baldmöglichst einen Bericht. Ein wenig Arbeit ist es noch, aber die Einreichung sollte in absehbarer Zeit erfolgen!

Danke Euch sehr, liebe saluti, You Act, We Win!

Anon Rōnin Lesestoff:

Die Verfassungsbeschwerde steht im Vordergrund. Daher rückte die Kunstfigur Anon Rōnin sehr bewusst zeitweise in den Hintergrund. Hinter den Kulissen hat der investigative Journalist Gunnar Hamann / Ostprog sehr sorgfältig ein eingehendes Porträt der Figur und dadurch zur Person hinter der Figur erarbeitet. Danke vielmals für diese Arbeit. Insbesondere für Euch als Einblick und Geste gedacht. An dieser Stelle der kurze Hinweis, Blogeintrag folgt noch: https://ostprog.de/ein-ronin-kaempft-gegen-das-infektionsschutzgesetz/

21.05.22 - Liebe Mitwirkende, Countdown! Nur noch 10...

Liebe Mitwirkende, Countdown! Nur noch 10 Tage!

Vorab noch einmal von ganzem Herzen mein tiefster Dank an Euch liebe Menschen! Jede Unterstützung ist wichtig und wertvoll.

Ihr habt grossartige 12.000.- Euro bisher beigetragen, das ist wunderbar, gerade zu Beginn war die Geschwindigkeit umwerfend.

Die 10 Tage Countdown im Endspurt müssen wir nutzen, um noch an die final angestrebten 15.000.- heranzukommen.*

*Wir hatten phasenweise den Druck etwas aus der Bewerbung rausgenommen, weil wir beobachten wollten & mussten, wie sich alles entwickelt. Da wir sehr gut vorangekommen sind & die sehr sorgfältige Erarbeitung des Schriftsatzes enormen Aufwand erfordert, konnte Herr Günther zuletzt seine unverbindlichen Schätzungen konkretisieren, die angepeilte Endsumme sollte schon die 15.000.- erreichen. Selbstverständlich werden am Ende alle Arbeitsschritte offen gelegt, um die Kosten vollumfänglich transparent zu machen.

Noch einmal möchte ich betonen, dass ich keinerlei Gelder aus dem Crowdfunding erhalte und auch ausdrücklich darüber hinaus keine Gelder annehme.

Ich zerbreche mir schon den Kopf, wie ich Euch noch einmal danken werde. Aber ist in Eurem Sinn denke ich, dass zunächst alle Zeit in die Verfassungsbeschwerde ging. Liebe saluti.

26.04.22 - Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Crowd,...

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Crowd, liebe Leute,

an erster Stelle von ganzem Herzen auf diesem Weg noch einmal mein Dank für die grossartige Unterstützung! Wie das Motto: »You Act. We Win!« besagt, ist für das Gelingen jeder einzelne Beitrag wichtig! Kurz zum Stand und weiteren Ablauf. Zunächst noch einmal mein Dank, dass zu Beginn bereits nach nur 1,5 Tagen die angepeilten 5.000.- Euro zusammengekommen waren zur Absicherung der »Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels im Vorfeld einer Verfassungsbeschwerde«. Da hier mit am meisten Arbeit anfällt und die Prüfung weitgehend die (Vor-) Arbeit am Schriftsatz umfasst, waren hier die Kosten relativ hoch geschätzt. In diesem Sinn arbeitete Herr Günther von Beginn an am Schriftsatz. Da sich die schon vorab positive Einschätzung der Sinnhaftigkeit einer Einreichung bestätigt hat, ist die Prüfung abgeschlossen, die schon lange andauernde Arbeit am Schriftsatz somit auch offiziell. Zu weiteren Details folgen Blogeinträge. Für den Moment gebe ich noch bekannt, dass das Crowdfunding um die maximal möglichen 30 Tage verlängert wird, um dem Ganzen noch für weiter geplante Reichweite Potential zu geben. Das ändert aber nichts daran, dass der Schriftsatz baldmöglichst eingereicht werden soll. Beste Grüße, liebe saluti.

Weitere Projekte entdecken

Teilen
BVerfG vs IfSG
www.startnext.com

Diese Video wird von YouTube abgespielt. Mit dem Klick auf den Play-Button stimmst du der Weitergabe dafür notwendiger personenbezogenen Daten (Bsp: Deine IP-Adresse) an Google Inc (USA) als Betreiberin von YouTube zu. Weitere Informationen zum Zweck und Umfang der Datenerhebung findest du in den Startnext Datenschutzbestimmungen. Mehr erfahren