§ 6 Abs. 7 (Vertragsschluss): Anpassung des Zeitpunkts der Datenübermittlung Wir haben den Zeitpunkt, zu dem die Daten der Unterstützer:innen an die Starter:innen übermittelt werden, angepasst. Die Übermittlung erfolgt nun bereits bei Erreichen des Mindestbetrags (bzw. sofort bei Projekten ohne Mindestbetrag) und nicht erst bei Auszahlungsreife. Dies ermöglicht eine frühere Vorbereitung der Gegenleistungen (v.a. digitale Dankeschöns, Spendenquittungen, Rechnungen) durch Startende.
Wir haben die Definition für “erfolgreiche” Projekte geändert, im Hinblick des Zeitpunkts wann die Unterstützenden-Daten für Startende zur Verfügung gestellt werden können: Als “erfolgreich” gelten hier Projekte, die ihren Mindestbetrag erreicht haben (Alles-oder-Nichts-Projekte) oder mind. 1 Unterstützung haben (Flexible Projekte).
Diese Anpassung dient der Beschleunigung der Abwicklung: Damit Starter:innen Produktion und Versand früher vorbereiten können und Unterstützer:innen ihre Dankeschöns schneller erhalten, erfolgt die Datenübermittlung künftig bereits bei erfolgreicher Finanzierung (Erreichen des Mindestbetrags) und nicht erst zum Ende des Projekts.
Wichtig für den Datenschutz: Am Schutzniveau ändert sich nichts. Die Weitergabe der Daten bleibt weiterhin strikt an den Erfolg des Projekts gekoppelt und erfolgt ausschließlich zweckgebunden zur Erfüllung der versprochenen Leistungen.
Notion wurde zur Darstellung von Inhalten mit aufgenommen.
Matomo wurde ausgebaut und aus den Datenschutz-Hinweisen entfernt.
Wieder aufgenommen haben wir Hotjar als Heatmap-Tool, um zu lernen wie bestimmte Funktionen genutzt werden.
IONOS als Hosting-Dienstleister entfernt.
Möglichkeit der Einbindung eines individuellen Tracking auf Projektseiten durch Startende aufgenommen. Startende können ihren Google Analytics Code sowie Meta Pixel einbinden.
Wir haben die Struktur der Datenschutzhinweise im Hinblick auf Übersichtlichkeit und Lesbarkeit optimiert.
Typeform, Google Tag Manager und Google Analytics wurden integriert.
Archiv: ANB 2019