Crowdfinanzieren seit 2010

1. Allgemeines

(1) Wir gewähren Nutzer:innen das Recht, unsere Plattform gemäß nachfolgender Zusatzbestimmungen zum Einstellen (nachfolgend "Start") von Projekten zu nutzen.

(2) Für den Start eines Projekts gelten die vorliegenden besonderen Nutzungsbedingungen (nachfolgend "Bedingungen für Starter:innen") in Ergänzung zu unseren Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Bei Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Nutzungsbedingungen und den Bedingungen für Starter:innen gelten vorrangig die Bedingungen für Starter:innen.

2. Persönliche Voraussetzungen für den Start eines Projekts

(1) Der Start eines Projekts ist nur bei unternehmerischem Handeln i.S.d. § 14 BGB, nicht jedoch für Verbraucher:innen (§ 13 BGB) möglich.

(2) Soweit du gegen Absatz 1 verstößt, steht uns ein außerordentliches Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht hinsichtlich jeglicher Vereinbarung mit uns zu. Wir können in diesem Falle entscheiden, ob wir uns von sämtlichen oder lediglich Teilen der bestehenden Verträge lösen.

(3) Als Starter:in erhältst du ab der Startphase deines Projektes ein öffentlich einsehbares Starter:innen-Profil. Das Profil zeigt deine eigenen Projekte und Unterstützungen sowie Eigendarstellung als Starter:in. 

(4) Als Teammitglied eines Projektes erhältst du ebenfalls ab der Startphase ein öffentliches Starter:innen-Profil. Du erhältst eine E-Mail von uns, falls du als Teammitglied zu einem Projekt hinzugefügt wirst.

3. Inhaltliche und rechtliche Voraussetzungen für Projekte

(1) Die Starter:innen sind darauf hingewiesen, dass im Falle der Unterstützung durch die Nutzer:innen der Plattform mit diesen ein separates und von der Plattformbetreiberin unabhängiges Vertragsverhältnis (z.B. Schenkungs-, Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag) entsteht ("Funding-Vertrag"). Die Starter:innen stellen ihr Projekt- in inhaltlicher Hinsicht dar und bestimmen bei Crowdfunding-Projekten zudem das ggf. (bei Crowdfunding-Projekten) erwünschte Mindestbetrag sowie den Finanzierungszeitraum. (siehe Gebühren).

(2) Startnext leistet keine Rechtsberatung. Die Starter:innen sind daher eigenverantwortlich verpflichtet, sich vor Start eines Projekts über dessen rechtliche Voraussetzungen umfassend zu informieren (z.B. Widerrufsbelehrung, Impressumspflichten). Sofern die Starter:innen nicht selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, sind sie verpflichtet, sich an eine Rechtsberatung oder Steuerberatung zu wenden. Dies gilt auch dann, wenn die Starter:innen Formulierungsbeispiele, Muster oder Hinweise aus den FAQ der Plattform oder Dritter in Anspruch nehmen.

(3) Die Starter:innen sind verpflichtet, sämtliche gesetzliche Hinweispflichten – insbesondere zu Verträgen im Fernabsatz und elektronischen Rechtsverkehr – einzuhalten. Dies beinhaltet auch die Einrichtung eines den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Impressums. Die Plattform sieht hierfür eigene Hinweisfelder im Rahmen der Einrichtung des Projekts vor.

(4) Hinsichtlich weiterer inhaltlicher Anforderungen von Projekten verweisen wir auf die hier einsehbaren Richtlinien.

4. Änderungen nach Projektstart

(1) Für die Bearbeitung eines Projekts während der Finanzierungsphase gilt Folgendes: 

a) Die nachträgliche Änderung von allgemeinen Projektinhalten (z.B. Projektbeschreibung, Bilder, Video) ist ohne Zustimmung der Unterstützer:innen mit Wirkung für die Zukunft möglich, solange dies den Starter:innen technisch im Projekt-Interface zur Verfügung gestellt wird.

b) Eine nachträgliche Änderung eines versprochenen Dankeschöns für eine bereits durchgeführte Unterstützung bedarf stets der Zustimmung der Unterstützer:innen. Die Aufforderung zur Zustimmung gegenüber den Unterstützer:innen erfolgt durch Mitteilung durch der:die Starter:in, verbunden mit der Information über die Änderung. Äußert sich der:die jeweilige Unterstützer:in eines Crowdfunding-Projekts nicht, so wird das Angebot zur Unterstützung automatisch seitens des:der Starter:in abgelehnt und die jeweilige Unterstützung zurücküberwiesen bzw. gar nicht erst eingezogen, gebuchte Express-Dankeschöns oder Dankeschöns von Projekt-Shops sind nicht mehr änderbar.

(2) Eine nachträgliche Verlängerung der Finanzierungsphase ist bis spätestens 24 Stunden vor Ende der Finanzierungsphase bis insgesamt max. 150 Tage möglich und bedarf keiner Zustimmung der bisherigen Unterstützer:innen. Eine nachträgliche Verkürzung der Finanzierungsphase ist jederzeit möglich und bedarf ebenfalls keiner gesonderten Zustimmung der Unterstützer:innen.

(3) Die nachträgliche Erhöhung oder Verringerung des Startlevels bedarf – unabhängig von den damit verbundenen vertraglichen Folgen – der Zustimmung von Startnext und wird nur unter Voraussetzung einer Information seitens des:der Starter:in an die Untersützer:innen gewährt, in der die Gründe für die Veränderung des Startlevels transparent dargelegt werden.

5. Keine Kosten für die Erstellung des Projekts vor dessen Start

Das bloße Vorbereiten von Projekten ("Entwurfsphase") über dein Konto ist für dich als Starter:in kostenfrei. Erst mit Eintritt des Projekts in die Finanzierungsphase können dir nach Maßgabe der Ziffer 6. Kosten entstehen. Hinsichtlich der Kosten sonstiger Leistungen von Startnext gelten die jeweils dort im Einzelfall vereinbarten Preise.

6. Kosten eines Projekts nach Eintritt in die Finanzierungsphase

(1) Die bei Eintritt eines Crowdfunding-Projekts in die Finanzierungsphase anfallenden Kosten ergeben sich aus der bei Start des Projekts jeweils gültigen Preisliste. Bei Projekt-Shops gelten hingegen die jeweils aktuellen Preise von Startnext zum Zeitpunkt der Bestellung durch den:die Unterstützer:in. Startnext wird auf etwaig geplante Preisänderungen mit Wirkung für die Zukunft mindestens vier Wochen im Voraus unter vorgenanntem Link hinweisen.

(2) Hinsichtlich der Kosten sonstiger Leistungen von Startnext gelten die hierfür vereinbarten Preise.

(3) Etwaige Änderung der Gebühren gelten jeweils nur für diejenigen Projekte, die nach der jeweiligen Bekanntmachung der Änderung auf unserer Website in die Finanzierungsphase eintreten.

(4) Für etwaige Steuern und sonstige Abgaben, welche auf die erhaltenen Unterstützungsbeträge oder im Rahmen der Leistungserbringung der Starter:innen ggü. den Unterstützer:innen anfallen können, bist du als Starter:in selbst verantwortlich.

7. Vertragsschluss über den Eintritt in die Start- oder Finanzierungsphase 

(1) Durch Abschluss der Entwurfsphase mit abschließendem Klick auf "Phase wechseln", zum Wechsel in die Start- oder Finanzierungsphase, gibst du jeweils ein verbindliches Angebot zum Abschluss entweder des Vertrages über die Veröffentlichung der Projektinhalte oder den Beginn der Finanzierungsphase auf unserer Plattform ab.

(2) Der jeweilige Vertrag kommt mit der Durchführung des Wechsels in die Start- oder Finanzierungsphase zu Stande. Diesen Wechsel kannst du selbständig durchführen. Der Wechsel in die Finanzierungsphase setzt die erfolgreiche Durchführung der Verifizierung und Legitimation (siehe Ziffer 8.) voraus. 

8. Verifizierung und Legitimation der Starter:innen, Hinzufügen von Paypal im Falle der Auswahl von Express-Dankeschöns oder Projekt-Shops 

(1) Die geldwäscherechtlich notwendige Identitäts- und Legitimationsprüfung der Starter:innen wird durch die Zahlungsdiensteanbieterin Stripe Technology Europe Ltd. (nachfolgend "Stripe") oder – soweit relevant – PayPal übernommen. 

(2) Das genaue Verfahren zur Verifizierung und Legitimation sowie den Status der Verifizierung kannst du jederzeit innerhalb deines Projekts einsehen.

(3) Eine erfolgreiche Legitimationsprüfung ist Voraussetzung für den Wechsel in die Finanzierungsphase.

(4) Trotz erfolgreich abgeschlossener Legitimationsprüfung, kann es notwendig sein, noch weitere Informationen und Dokumente für die geldwäscherechtlich notwendige Identitäts- und Legitimationsprüfung seitens Stripe ein- bzw. nachzureichen (z.B. durch erweiterte Anforderungen bei Überschreiten der Fundingsumme in Höhe von € 2.500,-). Über entsprechende angeforderte Daten informieren wir dich via E-Mail sowie über einen Hinweis im geschlossenen Bereich deines Projekts. 

(5) Sollten seitens Stripe oder unsererseits (z.B. im Hinblick auf § 22f UStG) Dokumente und Informationen benötigt werden, so verzögert dies ggf. den Einzug deiner dem Projekt zugeordneten Geldbeträge bis zur erfolgreichen Bestätigung durch uns oder Stripe. Solange diese Daten benötigt werden, kann dein Projekt nicht die Auszahlungsreife erlangen.

(6) Soweit der:die Starter:in Express-Dankeschöns in sein:ihr Crowdfunding-Projekt aufnimmt, oder der:die Starter:in ein Projekt-Shop durchführt, steht ihm:ihr die technische Möglichkeit zur Verfügung, PayPal als zusätzliches Zahlungsmittel einzusetzen. Die genaue Vorgehensweise ergibt sich aus der entsprechenden Funktion nebst dortiger Hinweise auf unserer Website. Es gelten für die Nutzung von PayPal die ergänzenden Vertragsbedingungen der PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (nachfolgend "PayPal").

9. Ablauf des Projekts (Start- und Finanzierungsphase bei Crowdfunding-Projekten bzw. Zeitraum der Verfügbarkeit bei Projekt-Shops)

(1) Die "Startphase" ist ein der Finanzierungsphase (zeitlich vorgelagerter Zeitraum, innerhalb welchem ein Projekt öffentlich erreichbar ist, aber noch nicht finanziert werden kann. Innerhalb der Startphase kannst du als Starter:in das Projekt weiterhin vollständig bearbeiten und Feedback von anderen Besucher:innen zum Projektentwurf einholen.

(2) Startnext behält sich vor, dein Projekt überschlägig auf Einhaltung der Startnext-Richtlinien zu prüfen. Eine inhaltliche und/oder rechtliche Kontrolle der Projektbeschreibung der Starter:innen durch Startnext findet nicht statt. Wir behalten uns jedoch vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, Projektdaten noch während der Startphase oder zu einem späteren Zeitpunkt stichprobenartig zu prüfen und zum Schutz der sonstigen Nutzer:innen oder der Rechte Dritter ganz oder in Teilen vorübergehend zu sperren, falls dies auf Grund von inhaltlichen Widersprüchen in der Projektbeschreibung oder Verdacht auf die Verletzung von Rechten Dritter (z.B. Schutzrechtsverletzungen wie Marken- oder Urheberrechte) notwendig erscheint. In diesem Fall werden wir die Starter:innen hiervon in Kenntnis setzen, auf etwaige Probleme hinweisen und den Starter:innen Gelegenheit zur Konkretisierung, Entfernung oder Richtigstellung solcher Inhalte bieten.

(3) Starter:innen abgelehnter oder auf Grund Verletzung von Rechten Dritter und/oder wegen Verstoßes gegen die Startnext Richtlinien gesperrter Projekte, haben keinen Anspruch darauf ihre bis dahin gesammelte Fundingsumme ausgezahlt zu bekommen.

(4) Wir behalten uns vor, das Einstellen von Projekten jederzeit von weiteren zusätzlichen Voraussetzungen abhängig zu machen.

(5) Handelt es sich um ein Projekt-Shop, so kann der:die Starter:in selbiges jederzeit mit Wirkung für die Zukunft beenden.  oder ggf. einzelne Dankeschöns einschränken. 

10. Keine Löschung von aktiven oder erfolgreichen Crowdfunding-Projekten

(1) Aktive oder erfolgreiche Crowdfunding-Projekte können nicht gelöscht werden. Nicht erfolgreich abgeschlossene Projekte können deaktiviert werden. Deaktivierte Projekte können nicht mehr von Besucher:innen und Nutzer:innen aufgerufen werden.  

(2) Die Deaktivierung deines Projektes ist Voraussetzung für die Löschung deines Starter:innen-Profils. 

11. Einschränkung der Sichtbarkeit eines Projekts durch die Starter:in

Als Starter:in, eines erfolglos beendeten Crowdfunding-Projekts oder eines Projekt-Shops kannst du die Sichtbarkeit und Indizierbarkeit in Suchmaschinen einschränken, so dass dein Projekt nicht mehr von Besucher:innen oder/und von Nutzer:innen aufgerufen werden kann.

12. Teilnahme an Cofunding-Kampagnen

(1) Projekte können sich für Cofunding-Kampagnen bewerben. Die gesonderte vertraglichen Grundlagen einer solchen stellt die:der jeweilige Page-Inhaber:in auf ihrer Page dar. Die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung des Projekts für eine Kampagne wird alleinig von der:des Page-Inhaber:in getroffen und begründet im Falle einer Annahme ein eigenständiges Vertragsverhältnis über das mögliche Cofunding zwischen Page-Inhaber:in und Starter:in.

(2) Für den Fall, dass ein:e Starter:in sich auf rechtswidrige oder missbräuchliche Weise (z.B. durch falsche Angaben, scheinbare Fundings von Strohmännern) die Teilnahme an einer Kampagne oder ein Cofunding erwirkte, kann Startnext – unbeschadet der evtl. Möglichkeit der:des Page-Inhaber:in, Starter:innen von der Kampagne nachträglich auszuschließen und/oder ein Cofunding zurück zu fordern – Starter:innen sperren und von der künftigen Nutzung der Plattform ausschließen.

13. Verpflichtung zu Projektupdates und Klärung bei Nicht-Leistung von Dankeschöns

Du verpflichtest dich uns gegenüber sowie im Sinne eines echten Vertrags zugunsten Dritter (§ 328 BGB) zugunsten deiner Unterstützer:innen:

  1. Du wirst gegenüber deinen Unterstützer:innen wahrheitsgemäß und transparent kommunizieren. 
  2. Du veröffentlichst oder versendest an deine Unterstützer:innen in regelmäßigen Abständen Updates zu deinen Projektfortschritten, dies spätestens aber dann, wenn du von Startnext dazu aufgefordert wirst. 
  3. Soweit es zu Problemen und/oder Verzögerungen im Rahmen der Erfüllung der mit deinen Unterstützer:innen geschlossenen Verträge kommen sollte, so bist du unabhängig von der rechtlichen Bewertung verpflichtet, deine Unterstützer:innen stetig und aktiv hierüber sowie über die zur Problembehebung oder Beschleunigung ergriffenen Maßnahmen zu informieren.

Bitte beachte, dass es den Unterstützer:innen dennoch und unabhängig vom Inhalt deiner gemäß vorstehenden Ziffern überlassenen Informationen freisteht, dir gegenüber ggf. rechtliche Schritte einzuleiten, wenn sie mit deinen Informationen nicht zufrieden sind und sie in deinem Verhalten (bzw. Unterlassen) einen Vertragsbruch sehen. 

14. Rechteeinräumung durch die Starter:innen

(1) Unsere Plattform wächst durch stetige Verlinkung, Öffentlichkeitsarbeit durch uns wie auch durch die sonstigen Nutzer:innen und teils auch gezielte Werbung. 

(2) Soweit wir zur Bewerbung deines Projekts wie auch der Plattform im Allgemeinen auf unserer Plattform oder Internetseiten von Dritten deine Inhalte vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen oder sonst verwerten müssen, räumst du uns die zur Erreichung des Vertragszwecks – nämlich dem Erreichen eines größeren Adressatenkreises – erforderlichen Nutzungsrechte ein. Von der Rechteeinräumung umfasst ist auch die Einwilligung zur redaktionellen und grafischen Anpassung deiner Inhalte (z.B. Übersetzungen, Kürzungen von Texten für verschiedene Social Media-Dienste, Anpassung der Grafikformate für die Ausgabe auf Dritt-Plattformen). Soweit dies für die Umsetzung der Plattformfunktionen erforderlich ist (z.B. auf Pages), gilt diese Rechteeinräumung auch zugunsten der:des jeweilige:n Page-Inhaber:in. Jegliche Tantieme oder Lizenzgebühren, für die auf Startnext zur Verfügung gestellten Inhalte werden dabei in deiner Verantwortung durch dich entrichtet. 

(3) Falls du dich mit deinem Projekt bei der Kampagne einer Page bewirbst, so sind wir berechtigt, deine bei uns hinterlegten Kontakt- und Adressdaten zur Verfügung zu stellen. Erhältst du im Rahmen der Kampagne ein Cofunding von der:dem Page-Inhaber:in in Geld, so geben wir deine bei uns hinterlegten Daten des Auszahlungskontos weiter, damit die:der Page-Inhaber:in dir den Cofunding-Betrag auszahlen kann.

15. Vorausabtretung hinsichtlich bestehender Vergütungsansprüche

(1) Du trittst als Starter:in anteilig deine Zahlungsansprüche hinsichtlich der Fundingsumme gegenüber der Zahlungsdienstanbieterin bis zur Höhe unserer jeweiligen Ansprüche an uns (z.B. Transaktionsgebühren und/oder Provisionsvereinbarungen) ab.

(2) Die darüberhinausgehende verbleibende Fundingsumme zahlt die Zahlungsdiensteanbieterin, abzgl. etwaiger nicht einziehbaren Geldbeträge, Stornierungen und/oder bereits von Widerrufen betroffener Unterstützungen an dich als Starter:in aus. Nicht einziehbare Geldbeträge entstehen zum Beispiel, wenn die Kreditkarte des:der jeweiligen Unterstützer:in abgelaufen ist und keine aktualisierten Zahlungsinformationen bereitgestellt werden.

16. Nicht einziehbare Unterstützungen

(1) Sollten Zahlungen von Unterstützer:innen nicht eingezogen werden können oder eine getätigte Zahlung bei der Kartenherausgeberin angefochten bzw. über die Bank bis zur Auszahlungsreife zurückgeholt werden, so wird Startnext zunächst versuchen diese Angelegenheit zu regeln. Du siehst jederzeit in deiner Unterstützer:innenliste und Fundingstatistik, welche Zahlungen davon betroffen sind. Zahlen die Unterstützer:innen eine Unterstützung bis zur Erreichung der Auszahlungsreife nicht erneut ein, so wird Startnext die auszahlungsfähige Fundingsumme entsprechend um diesen Betrag mindern.

(2) Findet die Anfechtung einer Kreditkartenbelastung oder Lastschrift nach Erreichen der Auszahlungsreife statt, so wird Startnext zunächst versuchen, diese Angelegenheit einvernehmlich zu regeln und dich ggf. – soweit erforderlich – um die Einreichung weiterer Informationen bitten. Sollte die Anfechtung zu Gunsten der jeweiligen Unterstützer:innen entschieden werden, so werden wir den Unterstützungsbetrag von deinem bei uns hinterlegtem Auszahlungskonto einziehen oder falls möglich von der nächsten fälligen Auszahlung einbehalten und mit dieser aufrechnen. 

(3) Startnext stellt dem:der Starter:in dann sämtliche Startnext vorliegende und für den Fall relevanten Informationen bzgl. des Chargebacks oder der Rücklastschrift zur Verfügung, um dem:der Starter:in zu ermöglichen, ihm ggf. zustehende Rechte wahrzunehmen.

17. Automatische Löschung von nicht mehr weiter betriebenen Projekten in der Entwurfs- oder Startphase und Starter:innen-Daten

Projekte, die sich in der Entwurfs- oder Startphase befinden und länger als 14 Monate nicht bearbeitet werden, werden automatisch gelöscht. Dazu schickt Startnext eine E-Mail vorab an die Starter:innen, um auf die anstehende Löschung hinzuweisen. Der Löschung kann widersprochen werden, indem wesentliche Inhalte am Projekt von den Starter:innen weiterbearbeitet und abgespeichert werden (Bsp.: Projektbeschreibung oder Projekt-Bilder). 

Bei Startnext hinterlegte Kontodaten der Starter:innen werden 30 Tage nach der letzten Auszahlung oder 30 Tage nach erfolglosem Ablaufen der Finanzierungsphase gelöscht. 

Legitimationsdaten, die bei zur geldwäscherechtlichen Prüfung verpflichteten Dritten hinterlegt wurden, werden dort entsprechend der jeweils gesetzlich gültigen Aufbewahrungspflichten gespeichert.

Im Übrigen speichern wir die Adress-, Zahlungs- und Bestelldaten der Unterstützer:innen entsprechend Ziffer 7. Abs. 3.unserer Datenschutzbedingungen.

Stand: Oktober 2022

Eine Übersicht über die Änderungen unserer Nutzungsbedingungen findest du hier.

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