Crowdfinanzieren seit 2010

Teil A: Allgemeine Bestimmungen für alle API-Keys

§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Startnext API durch Projektstarter:innen (nachfolgend „API-Nutzer:in“). Sie gelten ergänzend zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) sowie den Besonderen Nutzungsbedingungen für Starter:innen.

(2) Die Nutzung der API steht ausschließlich Unternehmer:innen (§ 14 BGB) im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zur Verfügung. Eine Nutzung durch Verbraucher:innen (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.

§ 2 API-Zugang, Authentifizierung und Sicherheit

(1) Der Zugang zur API erfolgt über einen individuellen API-Schlüssel (Bearer Token, beginnend mit snx_proj_), der im Projekt-Dashboard eigenständig generiert wird.

(2) Der generierte API-Schlüssel ist streng vertraulich zu behandeln und darf Dritten nicht zugänglich gemacht, übertragen oder verkauft werden.

(3) Die API-Nutzer:in hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um den API-Schlüssel vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Bei Verdacht auf eine Kompromittierung des Schlüssels ist dieser unverzüglich im Dashboard zu widerrufen und Startnext zu informieren.

§ 3 Nutzungsumfang, Scopes und Rate Limits

(1) Der Umfang der abrufbaren Daten richtet sich nach den bei der Key-Erstellung ausgewählten Berechtigungen (Scopes, z.B. project:read, orders:read). Die API-Nutzer:in verpflichtet sich, stets nur diejenigen Scopes zu aktivieren, die für den jeweiligen technischen Zweck zwingend erforderlich sind (Prinzip der Datenminimierung).

(2) Startnext stellt die API mit spezifischen Abfrage-Limits (Rate Limits) zur Verfügung, die sich nach dem gewählten Projekt-Tarif richten (z.B. Pro, Premium). Diese Limits (z.B. Abfragen pro Minute / pro Tag) sind in der API-Dokumentation transparent geregelt.

(3) Startnext behält sich das Recht vor, die Häufigkeit der Zugriffe (Rate Limits) und die Menge der abgefragten Daten jederzeit vorübergehend oder dauerhaft weiter einzuschränken, sofern dies zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität, zur Abwehr von Sicherheitsbedrohungen, bei technischen Engpässen oder zur Verhinderung von missbräuchlicher Nutzung erforderlich ist.

(4) Bei Überschreitung der festgelegten oder temporär angepassten Limits wird der Zugriff gedrosselt oder blockiert (z. B. via HTTP 429). Es ist der API-Nutzer:in ausdrücklich untersagt, jegliche Art von Limitierungen oder Einschränkungen technisch zu umgehen (z. B. durch rotierende IP-Adressen oder das Erstellen multipler API-Schlüssel). Ein Zuwiderhandeln stellt einen schweren Missbrauch dar und berechtigt Startnext zur sofortigen Sperrung.

(5) Startnext bietet die API als Service-Schnittstelle an. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit (SLA) wird nicht garantiert. Wartungsarbeiten oder technische Störungen berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.

§ 4 Verbot von Web-Scraping und Crawling

(1) Der Einsatz von Web-Scraping, Crawling-Technologien, Text- und Data-Mining oder sonstigen automatisierten Verfahren zur zusätzlichen Erfassung, Auslesung und Verarbeitung von Daten der Startnext-Plattform außerhalb der API ist strengstens untersagt.

(2) Der automatisierte Zugriff auf die Inhalte von Startnext wird ausschließlich über die Zurverfügungstellung dieser Inhalte über die API nach Freischaltung des API-Schlüssels und unter strikter Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen gewährt. Jeder Versuch, die technischen Limitierungen der API (Rate Limits) durch alternative Auslese-Methoden zu umgehen, stellt einen schweren Missbrauch dar und berechtigt Startnext zur sofortigen Sperrung.

§ 5 Datenschutz und Zweckbindung (DSGVO)

(1) Über die API werden, je nach verwendetem Scope, personenbezogene Daten von Unterstützer:innen (z.B. Namen, Kontaktdaten, Transaktionsdetails via /orders) übermittelt. Nach dem Abruf dieser Daten verarbeitet die API-Nutzer:in diese als eigenständige:r Verantwortliche:r im Sinne der DSGVO.

(2) Die über die API abgerufenen personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich zur Erfüllung des zwischen API-Nutzer:in und Unterstützer:in geschlossenen Vertrags (z.B. Dankeschön-Abwicklung, Buchhaltung) verarbeitet werden.

(3) Jede anderweitige Nutzung, insbesondere der Verkauf von Daten oder die Nutzung für Werbezwecke (Newsletter, Retargeting), ist strengstens untersagt, es sei denn, die betroffene Person hat ausdrücklich und rechtskonform in diese Nutzung eingewilligt.

(4) Die API-Nutzer:in verpflichtet sich, die gesetzlichen Löschfristen einzuhalten und Startnext von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die auf einer datenschutzwidrigen Verarbeitung der über die API abgerufenen Daten beruhen, auf erstes Anfordern vollumfänglich freizustellen. Dies schließt die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung ein.

(5) Soweit die API-Nutzer:in über die API abgerufene personenbezogene Daten in eigenen externen Anwendungen, Webshops oder Websites verarbeitet, ist sie verpflichtet, eine eigene, DSGVO-konforme Datenschutzerklärung vorzuhalten. Darin ist transparent, verständlich und rechtskonform über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten aufzuklären. Die API-Nutzer:in stellt eigenverantwortlich sicher, dass bei der Datenverarbeitung alle geltenden Datenschutzgesetze eingehalten werden.

§ 6 Nutzerinhalte (User Generated Content) und Schutzrechte

(1) Soweit über die API Inhalte Dritter (z. B. Pinnwand-Einträge, Kommentare oder Profilnamen von Unterstützer:innen) abgerufen werden, weist Startnext darauf hin, dass diese Inhalte von Plattform-Nutzer:innen stammen. Startnext prüft diese Inhalte nicht vorab auf Richtigkeit, Rechtmäßigkeit oder die Freiheit von Rechten Dritter.

(2) Macht die API-Nutzer:in diese Drittinhalte außerhalb von Startnext (z. B. auf der eigenen Projekt-Website, in Apps oder in Live-Streams) öffentlich zugänglich, geschieht dies in eigener rechtlicher Verantwortung. Startnext übernimmt für diese externe Darstellung keine Haftung.

(3) Die API-Nutzer:in ist verpflichtet, sicherzustellen, dass Drittinhalte unverzüglich aus den eigenen Systemen und externen Darstellungen gelöscht werden, sobald diese auf der Startnext-Plattform nicht mehr verfügbar sind (z. B. weil Startnext diese nach einem Verstoß gegen geltendes Recht oder die Community-Richtlinien gelöscht hat).

Teil B: Besondere Bestimmungen für profilübergreifende und kuratierte Zugriffe

§ 7 Abruf und Darstellung von Fremdprojekten (Urheberrecht)

(1) Während ProjectAPIKey und UserAPIKey primär Zugriff auf eigene Projektinhalte gewähren, ermöglichen SpacesAPIKey, AmbassadorAPIKey und PagesAPIKey den Abruf von Projektinformationen (inkl. Bildern, Texten, Videos), an denen die API-Nutzer:in in der Regel nicht selbst die Urheber- oder Nutzungsrechte hält (Drittinhalte/Fremdprojekte).

(2) Alle Rechte an fremden Projektinhalten verbleiben bei den jeweiligen Projekt-Starter:innen bzw. Urheber:innen. Es ist der API-Nutzer:in strengstens untersagt, über die API abgerufene Fremdprojekte als eigene Projekte auszugeben, die Inhalte sinnentstellend zu verändern, Derivate zu erstellen oder weiterzuverkaufen. Die Nutzung ist ausschließlich zum Zwecke der neutralen Darstellung, Kuration und Verlinkung gestattet.

(3) Startnext übernimmt keine Gewähr dafür, dass die über die API abgerufenen Drittinhalte frei von Rechten Dritter sind. Die externe Darstellung dieser fremden Kampagneninhalte erfolgt auf eigene rechtliche Verantwortung der API-Nutzer:in.

§ 8 Korrekte Referenzierung

Soweit über die API abgerufene Fremdprojekte oder Projektübersichten in externen Anwendungen, Webseiten oder Streams dargestellt werden, muss die API-Nutzer:in sicherstellen, dass:

  1. die originären Ersteller:innen (Projekt-Starter:innen) deutlich benannt werden,

  2. Startnext klar als Quelle der Daten und Hosting-Plattform des Projekts genannt wird, und

  3. bei jedem dargestellten Projekt ein gut sichtbarer Direktlink zur Original-Projektseite auf Startnext integriert ist.

§ 9 Markenschutz, Name der Anwendung und Promotion

(1) Die Marke “Startnext” darf weder Bestandteil des Namens der externen Anwendung (z. B. Software, Website, App), noch des Brandings, des Logos oder der Domain der API-Nutzer:in sein (unzulässig sind z. B. Namen wie “Startnext Curator Tool” oder Domains wie “startnext-projekte.de”). Erlaubt ist hingegen der rein beschreibende Zusatz, dass eine eigenständige Anwendung für Startnext entwickelt wurde (z. B. “Projekt-Dashboard für Startnext”).

(2) Die Marken und Logos von Startnext dürfen in Werbe- und Marketingmaterialien der API-Nutzer:in nicht so verwendet werden, dass der Eindruck einer offiziellen Startnext-Anwendung entsteht. Die API-Nutzer:in darf in Beschreibungen lediglich sachlich darauf hinweisen, dass ihre Anwendung “Daten von der Startnext-Plattform nutzt” oder “die Startnext API anbindet”. Das Wort “Startnext” ist dabei stets mit einem Großbuchstaben zu beginnen.

(3) Bei Presseveröffentlichungen und öffentlichen Bekanntmachungen zur externen Anwendung darf es keine werbliche Referenzierung zu Startnext geben, die über die sachliche Nennung gemäß Absatz 2 hinausgeht, es sei denn, Startnext hat hierzu vorab in Textform zugestimmt.

§ 10 Missbrauch der API (Kloning- & Aggregatoren-Schutz)

(1) Es muss jederzeit sichergestellt sein, dass durch die externe Darstellung der API-Daten nicht der Anschein einer eigenständigen, neuen Crowdfunding-Plattform erweckt wird. Die Kernfunktionen (Erstellen und Finanzieren von Projekten) und das Design von Startnext dürfen nicht nachgeahmt werden.

(2) Die Integration der API in eine Anwendung oder Website, die selbst Crowdfunding anbietet, bedarf der vorherigen Zustimmung durch Startnext in Textform. Die Einbindung in Aggregatoren, die Kampagnen verschiedener Crowdfunding-Plattformen bündeln, bedarf der vorherigen Zustimmung durch Startnext in Textform.

(3) Werden über die API abgerufene Startnext-Projekte auf einer externen Seite mit anderen Finanzierungsformen (z. B. klassischen Spenden, Equity-Crowdinvesting, Krediten) gemischt, muss zwingend eine deutliche visuelle Trennung und Kenntlichmachung der unterschiedlichen Modelle erfolgen, um eine Irreführung von Verbraucher:innen zu vermeiden.

Teil C: Haftung, Laufzeit und Schlussbestimmungen

§ 11 Haftung von Startnext

(1) Wir leisten Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:

  1. Die Haftung bei Vorsatz oder aus Garantie bleibt unbeschränkt.

  2. Im Falle grober oder einfacher Fahrlässigkeit haften wir in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens soweit es sich nicht um Verletzung einer so wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Unternehmer daher regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht).

  3. Befinden wir uns jedoch mit unserer Leistung in Verzug, so haften wir auch für Zufall, es sei denn, der Schaden wäre auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten.

  4. Im Übrigen ist eine Haftung durch uns für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(2) Wir behalten uns den Einwand des Mitverschuldens vor. Du hast die Pflicht zur Datensicherung nach dem aktuellen Stand der Technik.

(3) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Die vorstehenden Absätze zu Haftung gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, des Körpers, der Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

§ 12 Vertragslaufzeit, Kündigung und Sperrung

(1) Das Nutzungsverhältnis der API läuft auf unbestimmte Zeit. Es kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen in Textform gekündigt werden. Die API-Nutzer:in kann das Nutzungsverhältnis zudem jederzeit beenden, indem sie den API-Schlüssel in ihrem Projekt-Dashboard eigenständig widerruft und löscht.

(2) Startnext ist berechtigt, den API-Schlüssel ganz oder teilweise, auch ohne vorherige Ankündigung, vorübergehend zu sperren oder das Nutzungsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Verdacht auf Kompromittierung des API-Schlüssels,

  • massiver Überschreitung der Rate Limits oder Gefährdung der Plattform-Infrastruktur,

  • Verstößen gegen das Web-Scraping-Verbot,

  • erheblichen Verstößen gegen die Datenschutzvorgaben oder geltendes Recht. Startnext wird die API-Nutzer:in über die Sperrung oder Kündigung und die zugrundeliegenden Gründe unverzüglich in Textform informieren, sofern dem keine gesetzlichen Vorgaben oder zwingenden Sicherheitsbedenken entgegenstehen.

§ 13 Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist die API-Nutzer:in Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der API Dresden, Deutschland.

Stand: März 2026

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